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Der neue „ePass“

Änderungen treten zum 1. November in Kraft

Borken - 29. Oktober 2007. Vor zwei Jahren wurde der elektronische Reisepass, kurz ePass, eingeführt. Neu war der Chip im Reisepass, auf dem die persönlichen Daten und das Passbild des Passinhabers gespeichert wurden. Ab diesem Zeitpunkt musste der Antragsteller ein biometrie-taugliches Passbild abgeben. Zum 1. November dieses Jahres gibt es weitere Neuerungen: der ePass der „zweiten Generation“ wird eingeführt.

Was ist neu zum 1.11.2007? In den ePass der zweiten Generation werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke aufgenommen. Diese sind nicht sichtbar, sondern werden auf dem Chip in der vorderen Umschlagseite des ePasses gespeichert.

Ändert sich die Gültigkeit? Ja, der Reisepass wird für Personen, die bei Antragstellung jünger als 24 Jahre sind, 6 Jahre gültig sein. Der Reisepass für Personen ab 24 Jahre ist weiterhin 10 Jahre gültig.

Bleiben die Gebühren gleich? Ja, die Gebühren für den Reisepass bleiben gleich. Bei Antragstellung von Personen unter 24 Jahren kostet der Reisepass 37,50 Euro, bei Personen ab 24 Jahren 59 Euro. Diese Gebühren sind bundeseinheitlich.

Bleibt der bisheriger Reisepass gültig? Ja, alle vor dem 1.11.2007 ausgestellten Reisepässe behalten auch weiterhin ihre vorgesehene Gültigkeitsdauer.

Welches Passbild muss ich zur Antragstellung mitbringen? Es wird ein biometrie-taugliches Passbild benötigt. Dieses wird nicht wie die „alten“ Passbilder im Halbprofil aufgenommen, sondern frontal. („Bitte nicht lächeln!“) Die Fotografen sind über die Anforderungen informiert.

Wie werden die Fingerabdrücke aufgenommen? Die Fingerabdrücke werden nicht etwa per Stempelfarbe aufgenommen, sondern mit einem kleinen Gerät, dem Fingerprint-Scanner. Dazu legt man die Fingerkuppe auf eine Glasscheibe, das Gerät scannt dann dreimal den Finger und wählt die beste Aufnahme aus. Diese Prozedur wird mit beiden Zeigefingern gemacht.

Was passiert, wenn Finger verletzt sind oder nicht vorhanden sind? Es gibt die Möglichkeit, statt der Zeigefinger auch andere Finger zum Scannen zu nehmen. Sollte eine Verletzung nur vorübergehend sein (z.B. Finger eingegipst), muss der Reisepass beantragt werden, wenn die Verletzung verheilt ist. Zu diesen Sonderfällen erteilt das Bürgerbüro weitere Auskünfte.

Kann die Abgabe der Fingerabdrücke verweigert werden? Nein, wer einen Reisepass haben möchte, muss Fingerabdrücke abgeben. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Was passiert mit den Fingerabdrücken? Werden diese zentral gespeichert? Die Fingerabdrücke werden vorübergehend im Passregister gespeichert und dann elektronisch zusammen mit dem Antrag an die Bundesdruckerei übermittelt. Sobald diese den Pass produziert hat, löscht sie die gespeicherten Fingerabdrücke. Im städtischen Bürgerbüro werden die Fingerabdrücke gelöscht, sobald das Dokument ausgehändigt wurde. Es erfolgt keine zentrale Speicherung zum Beispiel in einer Datenbank.

Müssen auch Kinder Fingerabdrücke abgeben? Ja, Kinder ab 6 Jahren müssen für einen ePass auch Fingerabdrücke abgeben. Das gilt nicht für den Kinderreisepass.

Wer kann die Daten vom Chip (persönliche Daten, Foto und Fingerabdrücke) auslesen? Dies dürfen und können nur berechtigte Stellen wie die Polizeivollzugsbehörden und die Zollverwaltung. Zudem steht in jeder Meldebehörde ein ePass-Leser, an denen die Passinhaber die auf dem Chip gespeicherten Daten einsehen können.

Für welche Länder wird überhaupt noch ein Reisepass benötigt? Da die Einreisebestimmungen sich laufend ändern, werden Fragen im konkreten Fall im Bürgerbüro beantwortet oder Infos beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de, Rubrik "Reiseinformationen").

Für alle weiteren Fragen stehen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros gern zur Verfügung. Telefon: 02861/ 939-170 bis 175. Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag: 8 bis 18 Uhr Freitag: 8 bis 13 Uhr

Pressekontakt: Stadt Borken, Pressesprecher Bernd Kemper, Tel. 02861 / 939 - 303, bernd.kemper@borken.de


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Im Piepershagen 17
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Markus Lask
Leiter Büro des Bürgermeisters
Telefon: 02861/939-103
Telefax: 02861/939-253
E-Mail: pressestelle(at)borken.de

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