Lohnsteuerkarten: Nachbeantragung möglich
02.11.2007 | Herten
Im Oktober 2007 wurden die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2008 zugestellt. Sollte ein Arbeitnehmer noch keine Lohnsteuerkarte 2008 erhalten haben, kann diese im Rathaus Herten oder in der Bezirksverwaltungsstelle Westerholt persönlich, schriftlich oder telefonisch beantragt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer am 20.09.2007 mit Hauptwohnsitz in Herten gemeldet gewesen ist. Arbeitnehmer, die am 20.09.2007 ihren Hauptwohnsitz nicht in Herten hatten, erhalten die Lohnsteuerkarte vom bisherigen Wohnort.
Es wird empfohlen, die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte, besonders hinsichtlich der Steuerklassenwahl, zu prüfen. Änderungen der Steuerklassen, die bis zum 31.12.2007 beantragt werden, gelten ab 01.01.2008.
Werden Steuerklassen im Laufe des Jahres 2008 geändert, so gilt die Änderung erst zum nächsten Ersten des folgenden Monats. Steuerklassenwechsel können grundsätzlich nur einmal im Jahr vorgenommen werden.
Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Lohnsteuerkarten ändern zu lassen, wenn bis zum 31.12.2007 eine der folgenden Änderungen eingetreten ist:
• Lohnsteuerklasse
• Familienstand
• Kinderfreibetrag
Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarten 2008 nicht mehr berücksichtigt. Kinderfreibeträge für diese Kinder sowie für Pflegekinder können auf Antrag beim Finanzamt Marl aufgetragen werden.
Ebenfalls können fehlende Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte für eine Schwerbehinderung nur beim Finanzamt eingetragen werden. Entsprechende Anträge für die Eintragung von Kinderfreibeträgen oder für eine Schwerbehinderung sind beim Finanzamt Marl, beim Bürgerservice oder bei der Information im Eingang des Rathauses erhältlich.
Bei der Verteilung der Lohnsteuerkarten wurde festgestellt, dass vor allem viele ältere Einwohner keine Lohnsteuerkarte mehr benötigen. In diesen Fällen bitten wir darum, die Lohnsteuerkarten dem Bürgerservice zurückzugeben.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bürgerservices gerne zur Verfügung.
Die Öffnungszeiten des Bürgerservice im Rathaus Herten (Kurt-Schumacher-Str. 2, 45699 Herten, Zi. 40, Erdgeschoss):
Mo: 8.00 - 16.00 Uhr
Di: 8.00 - 16.00 Uhr
Mi: 8.00 - 12.30 Uhr
Do: 8.00 - 17.30 Uhr
Fr: 8.00 - 12.30 Uhr
sowie jeden 1. Samstag im Monat von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
Die Öffnungszeiten des Bürgerservice in der Bezirksverwaltungsstelle Westerholt (Bahnhofstr. 6, 45701 Herten, Zi. 1, Souterrain):
Mo: 8.00 - 12.00 Uhr
Di: 8.00 - 12.00 Uhr
Do: 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Das Finanzamt Marl bietet am Montag, 5.11. und Donnerstag, 8.11.07 in der Zeit von 13.00 – 16.00 Uhr Sprechstunden im Rathaus Herten, Zimmer 66, Erdgeschoss an.
Pressekontakt: Pressestelle, Nele Däubler (Pressesprecherin), Tel: 02366/303-357, Mail: n.daeubler@herten.de



