09. November 2007
Kreis Viersen
Aufgabe der Behörden ist es jetzt, die jeweilige Rechtslage durch verständlichere und überzeugendere Bescheide deutlich zu machen, um nicht unnötig viele Klagen bearbeiten zu müssen. Als positiver Nebeneffekt des Bürokratieabbaugesetzes müssen deshalb verständlichere Bescheide erlassen werden.
Nicht weggefallen ist das Widerspruchsverfahren bei Bescheiden, die unter die Gerichtsbarkeit des Sozialgerichtes fallen. Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) sieht weiterhin Widerspruchsverfahren vor einer Klageerhebung vor. "Dazu gehören besonders die Verfahren über Sozialhilfe und Grundsicherung", so Olislagers.
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