Medieninformation Kreis Viersen


09. November 2007

Bürokratieabbaugesetz II beschlossen: Verwaltung wird bürgerfreundlicher

Kreis Viersen -  Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens ist der Kernpunkt des zweiten Bürokratieabbaugesetzes, das jetzt vom Landtag beschlossen wurde. "Dies ist ein weiterer Schritt zu einer bürgerfreundlicheren Verwaltung", sagt Frank Olislagers, Leiter des Kreissozialamtes Viersen. Durch den Wegfall des Widerspruchsverfahrens kann der Bürger nun direkt beim Verwaltungsgericht klagen. Dies beschleunigt beispielsweise bei Pflegewohngeld-Bescheiden für Heimbewohner das Verfahren.

Aufgabe der Behörden ist es jetzt, die jeweilige Rechtslage durch verständlichere und überzeugendere Bescheide deutlich zu machen, um nicht unnötig viele Klagen bearbeiten zu müssen. Als positiver Nebeneffekt des Bürokratieabbaugesetzes müssen deshalb verständlichere Bescheide erlassen werden.

Nicht weggefallen ist das Widerspruchsverfahren bei Bescheiden, die unter die Gerichtsbarkeit des Sozialgerichtes fallen. Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) sieht weiterhin Widerspruchsverfahren vor einer Klageerhebung vor. "Dazu gehören besonders die Verfahren über Sozialhilfe und Grundsicherung", so Olislagers.

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