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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 14.11.2007
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Lohnsteuerkarten 2008 sind verteilt
Sollten etwaige Freibeträge für Hinterbliebene und Körperbehinderte nicht oder nicht zutreffend in die Lohnsteuerkarte eingetragen sein, kann eine Änderung nur durch das Finanzamt erfolgen. Auch die Eintragung der Kinderfreibeträge für Kinder ab achtzehn Jahren, die sich zum Beispiel noch in der Ausbildung befinden, nimmt ausschließlich das Finanzamt vor. Wer eine Lohnsteuerkarte erhalten hat und sie nicht benötigt, wird gebeten, diese mit einem entsprechenden Vermerk an die Stadt zurückzugeben. |
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