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Magdeburg, 09. November 2007
Städtischer Winterdienst steht in den Startlöchern
Zwischen 23.00 und 3.00 Uhr künftig nur zwei Fahrzeuge im Einsatz

Pünktlich zur kalten Jahreszeit steht der städtische Winterdienst in den Startlöchern. Sollte am Wochenende auch in Magdeburg der erste Schnee fallen, stehen Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsbetriebes in Bereitschaft. Eine wesentliche Änderung gegenüber den Vorjahren gibt es bei den Nachteinsätzen des Winterdienstes.

"Zwischen 23.00 und 3.00 Uhr werden bei Schneefall oder Eisglätte vorerst nur noch zwei statt bislang 20 Fahrzeuge im Einsatz sein", so der Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung, Holger Platz. "Das hat der Stadtrat in Abstimmung mit der Verwaltung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung beschlossen. Die beiden Fahrzeuge werden auf dem Magdeburger Ring mit seinen Auf- und Abfahrten sowie auf dem Streckennetz der MVB-Nachtbusse unterwegs sein. In anderen Städten, wie zum Beispiel Dresden, Erfurt, Halle und Leipzig, funktioniert der eingeschränkte Winterdienst zur Nachtzeit schon seit Jahren ohne nennenswerte Probleme. Ich gehe davon aus, dass dies auch in Magdeburg so sein wird. Gleichzeitig appelliere ich an alle Kraftfahrer, sich auf die neue Situation einzustellen."

Für die Räumung von Schnee und Eis auf Fahrbahnen öffentlicher Straßen und Plätze ist der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb verantwortlich. Es ist jedoch nicht möglich, bei Einbruch winterlicher Verhältnisse alle Straßen gleichwertig und gleichzeitig von Schnee oder Eis zu befreien. Europa-, Bundes- und wichtige Hauptstraßen werden grundsätzlich vor Nebenstraßen geräumt. In einigen Neben- und Wohngebietsstraßen können Winterdienstleistungen nur mit kleinen Räumfahrzeugen oder gar nicht ausgeführt werden.

Auf Gehwegen stehen bei Schneefall und Eisglätte die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke in der Pflicht. Gehwege vor bebauten und unbebauten Grundstücken müssen in einer Breite von 1,25 Meter geräumt und bei Glätte abgestumpft werden. Schmalere Wege sind in voller Breite von Schnee und Eis zu befreien. Vor den Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel ist zur Sicherung des Fußgängerverkehrs ein schnee- und eisfreier Überweg zwischen Wartebereich und Fahrbahnrand von mindestens 1,50 Meter zu gewährleisten. Die Streu- und Räumpflicht auf Gehwegen besteht in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee muss spätestens bis 7.00 Uhr des Folgetages geräumt werden.



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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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