Private Maßnahmen an Gewässerläufen nur mit Genehmigung
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15. November 2007
Hochsauerlandkreis/Arnsberg.
Die Untere Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises weist die Anlieger von Gewässern darauf hin, dass Maßnahmen zum Hochwasserschutz oder zur Ufersicherung genehmigungspflichtig sind. Durch den starken Regen im Sommer und dem Hochwasser insbesondere an den Zuflüssen der Ruhr ist es vermehrt zu Schäden an Gewässerläufen gekommen. Der Unteren Wasserbehörde sind private Maßnahmen bzw. Verbauungen an Gewässern in Arnsberg gemeldet worden, die nicht genehmigt waren.
Nicht genehmigte Befestigungen können dazu beitragen, dass die Hochwassersituation verschlimmert wird. Alle Maßnahmen sind daher mit dem Umweltbüro der Stadt Arnsberg, die am stärksten vom Hochwasser betroffen war, oder dem Hochsauerlandkreis abzustimmen. Das gilt auch für eine Instandsetzung von vorhandenen alten Uferbefestigungen. Weitere Informationen gibt es bei der Unteren Wasserbehörde unter der Rufnummer 0291/94-1652.
Die Stadt Arnsberg hat eine Studie zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Auftrag gegeben. In den nächsten Monaten werden erste Ergebnisse erwartet.
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