16. November 2007
Kreis Viersen
Der Elternbeitrag im neuen Kinderbildungsgesetz richtet sich nach dem Alter der Kinder, der Betreuungszeit und dem Einkommen der Eltern. Der Jugendhilfeausschuss beschloss die Festsetzung eines vorläufigen Gebührenrahmens. Neu ist die Möglichkeit, die Kinder 45 Stunden in der Woche in der Tageseinrichtung betreuen zu lassen. Bisher lag die maximale Betreuungszeit bei 42 Stunden. Weil die Mitarbeiter nun länger beschäftigt werden müssen, ergibt sich hier eine Anpassung der Beiträge für alle Kinder von eins bis sechs Jahren. Der Beitrag für das wöchentliche Betreuungsangebot von 25 Stunden wurde im Vergleich zum 35-Stunden-Angebot um fünf Euro gekürzt.
Einstimmig beauftragte der Ausschuss die Verwaltung des Jugendamtes mit der weiteren Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes. Im Mittelpunkt steht dabei die Verteilung der neuen Gruppentypen I für Kinder von 2 bis 6 Jahren und II für Kinder von 1 bis 3 Jahren in den Einrichtungen der Kommunen und Gemeinden des Kreises Viersen.
In den nächsten Wochen werden die Träger über die geplanten Gruppenformen informiert, danach müssen die Eltern ihre Betreuungswünsche festlegen. "Erst wenn die Träger dem Kreisjugendamt die Buchungswünsche der Eltern melden, kann in Absprache mit den Städten und Gemeinden die endgültige Verteilung der Gruppenformen und Buchungskontingente beschlossen werden", beschreibt Kreisdirektor Dirk Frentzen den weiteren Ablauf. Danach können dann die verbindlichen Betreuungsverträge mit den Eltern abgeschlossen werden.
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