27. November 2007
Kreis Viersen
Das sehr differenzierte System der sonderpädagogischen Förderung der Schülerinnen und Schüler in Nordrhein Westfalen möchte die Landesregierung durch die Schaffung von Kompetenzzentren bündeln und wirkungsvoll im Schulsystem verankern. Nach dem Schulgesetz haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf individuelle Förderung. Sie erstreckt sich von der Frühförderung bis hin zur Förderung im berufsbildenden Bereich. Mit der Schaffung von Kompetenzzentren sollen alle Organisationsformen sonderpädagogischer Förderung zu einem System zusammengeführt werden. Eine effektive Bündelung von Unterstützungs- und Beratungsangeboten zur Förderung von Kindern und Jugendlichen, wohnortnah und vorbeugend, soll durch die Zentren erfolgen. Ziel der Landesregierung ist es, ein Gesamtkonzept für die pädagogische Förderung zu entwickeln. Deshalb gehört zu einem Kompetenzzentrum immer ein Netzwerk allgemeiner Schulen. Aufgabe der zum Kompetenzzentrum ausgebauten Förderschule ist es, die sonderpädagogische Förderung zu leiten und den Personaleinsatz zu koordinieren.
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Kreis Viersen - Der Landrat
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