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Presseinformation

06. Dezember 2007
Verpulvert mein Haus Energie?
Verein „Haus im Glück“ gibt Tipps zum Energieausweis

Kreis Steinfurt. Nun ist es amtlich: Wer künftig ein Gebäude, eine Wohnung oder eine Nutzungseinheit verkaufen oder neu vermieten will, muss den potentiellen Käufern oder Mietern den Energieausweis zugänglich machen. Darauf weist der Verein „Haus im Glück“ jetzt noch einmal hin.

 

Nach der neuen Energiesparverordnung werden die Energieausweise ab Mitte 2008 schrittweise eingeführt. Hauseigentümer, deren Wohngebäude bis Ende 1965 gebaut wurden, müssen Mietern oder Kaufinteressenten ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen. Ein halbes Jahr später - ab dem 1. Januar 2009 - gilt dies für alle Wohngebäude. Für Büro- oder andere Nichtwohngebäude wird der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung ab dem 1. Juli 2009 zur Pflicht. Ab dann sollen auch öffentliche Gebäude, die stark von Besuchern frequentiert werden, eine Vorbildfunktion übernehmen: Energieausweise müssen in Gebäuden mit mehr als 1000 m² Nutzfläche gut sichtbar ausgehängt werden.

 

Grundsätzlich haben Eigentümer die Möglichkeit, zwischen zwei Varianten zu wählen: Beim Bedarfsausweis ermittelt ein Fachmann den rechnerischen Energiebedarf und dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes. Dabei werden die Qualität der Gebäudehülle sowie der Heizungsanlage und des Energieträgers berücksichtigt. Dagegen beruht der Verbrauchsausweis auf dem Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Das Ergebnis dieses Ausweistyps hängt somit stark vom individuellen Nutzerverhalten ab und ist daher meist weniger aussagekräftig.

 

„Der Verein ,Haus im Glück’ empfiehlt den Bedarfsausweis", betont Vereins-Geschäftsführer Ulrich Ahlke. „Wer ein Auto kauft, will schließlich wissen, wie viel das Fahrzeug im Durchschnitt auf 100 Kilometer benötigt und nicht, wie viel Kraftstoff bisher verbraucht wurde. Selbst ein Gebäude mit hohem Energiebedarf kann auf dem Papier wie ein Sparmodell aussehen, wenn es nur wenig genutzt wird.“

 

Egal, ob der Energieausweis auf gemessenen Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf beruht – er muss individuelle Modernisierungsempfehlungen enthalten. Der Verein „Haus im Glück“ rät, dass der Aussteller die vorhandene Heiztechnik und die Qualität von Wänden und Fenstern dazu vor Ort prüft.

 

Bei Wohngebäuden, die vor 1977 gebaut, nicht grundlegend energetisch saniert wurden und weniger als fünf Wohneinheiten haben, ist der Bedarfsausweis zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Wer sich jedoch bis zum 1. Oktober 2008 für einen Energieausweis entscheidet, hat noch die volle Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisvarianten. Einmal ausgestellt besitzt der Energieausweis eine Gültigkeit von zehn Jahren.

 

Den Flyer zum Energieausweis und weitere Informationen erhalten Interessierte bei Nadine Siemer, Telefon 02551/69-2568, oder im Internet unter www.hausimglueck.info.

 




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de