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Presseinformation

12. Dezember 2007
Kreis Steinfurt ist ab Januar für das Elterngeld und den Bereich Schwerbehindertenrecht zuständig
Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen werden aufgelöst

Kreis Steinfurt. Der Kreis Steinfurt ist ab Januar für die Aufgaben im Schwerbehindertenrecht und für die Auszahlung des Elterngeldes zuständig.

 

Im Rahmen der Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen werden die Versorgungsämter zum 31. Dezember aufgelöst. Ihre bisherigen Aufgaben übernehmen die Kreise und kreisfreien Städte.

 

Beim Kreis Steinfurt ist das Jugendamt nun Ansprechpartner bei allen Fragen rund ums Elterngeld, das Sozialamt übernimmt den Bereich „Schwerbehindertenrecht“.

 

Ab sofort können alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises ihre Anträge für die Zahlung von Elterngeld und im Bereich des Schwerbehindertenrechts, die bislang ans Versorgungsamt Münster gingen, an den Kreis Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, 48563 Steinfurt schicken.

 

 




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de