13. Dezember 2007
Kreis Viersen
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das Steigenlassen von Fluglaternen jetzt für den gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf verboten. "Die Fluglaternen können den Luftverkehr gefährden und durch unkontrollierte Landungen Brandgefahren auslösen", warnt die Kreisordnungsbehörde. "Wer ohne Erlaubnis Fluglaternen aufsteigen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro rechnen."
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