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documenta-Stadt Kassel

Nordhessische Gebietskörperschaften befürchten schleichenden Ausverkauf des LWV

18. Dezember 2007. Der Kasseler Oberbürgermeister Bertram Hilgen und die Landräte Dr. Udo Schlitzberger (Kassel), Frank-Martin Neupärtl (Schwalm-Eder) und Stefan Reuß (Werra-Meißner) sehen in der Entscheidung des Hessischen Landtages, die Zuständigkeit für das Betreute Wohnen spätestens zum 31. Dezember 2009 vom Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) auf die hessischen Kreise und kreisfreien Städte zu verlagern, als endgültigen Einstieg in die Zerschlagung des Kasseler Sozialverbands. „Ohne Not und im Widerspruch zu einem einstimmigen Beschluss der Verbandsversammlung des LWV agiert die CDU-Landtagsfraktion mit dem von ihr initiierten Landtagsbeschluss gegen die Zukunft von Arbeitsplätzen in Kassel und zu Lasten der nordhessischen Gebietskörperschaften“, begründete Oberbürgermeister Hilgen die Kritik der drei Kreise und der Stadt Kassel. Hilgen: „Diese Entscheidung widerspricht der Haltung des Hessischen Städtetages“. Der beschlossene Ausstieg aus der Zuständigkeit für das „Betreute Wohnen“ für Menschen mit Behinderung sei der Einstieg in die Verlagerung der Zuständigkeit auch für die stationären und teilstationären Leistungen. „Es macht fachlich wenig Sinn, die Zuständigkeit für das Betreute Wohnen und die stationären Einrichtungen zu trennen - der Vorteil der Aufgabenwahrnehmung durch den LWV ist ja gerade, dass hier Angebote für behinderte Menschen aus einer Hand und landesweit vergleichbarer Qualität zur Verfügung stehen“, so Hilgen weiter. Auch aus Sicht der nordhessischen Landkreise stelle die Herauslösung des „Betreuten Wohnens“ aus dem LWV die denkbar schlechteste Lösung dar, erläuterte Landrat Dr. Schlitzberger.

„Die nordhessischen Landräte haben bis auf wenige Ausnahmen auf der Ebene des Landkreistages gegen eine Verlagerung der Aufgabe votiert - leider konnten wir uns gegen die Interessen der südhessischen Kreise nicht durchsetzen“, so der Landrat.

Hintergrund der unterschiedlichen Auffassungen sei die finanziellen Auswirkungen der Aufgabenverlagerung. Dr. Schlitzberger: „In Nordhessen entstehen durch den Beschluss des Landtages Mehrbelastungen für die Kreise und die Stadt Kassel in Höhe von 4,1 Millionen Euro.“ Diese Zahl stelle die Mehrbelastung für die Gebietskörperschaften dar, die den Anteil an der LWV-Verbandsumlage übersteigt.

„Unsere südhessischen Kollegen dagegen profitieren eher von einer Verlagerung, da die Umlagefinanzierung des LWV auch einen innerhessischen Sozialausgleich zwischen dem Rhein-Main-Gebiet und Nordhessen darstellt“, ergänzte Landrat Neupärtl. Deshalb sei der Landtagsbeschluss auch vor dem Hintergrund der von der CDU-Landtagsfraktion propagierten Stärkung Nordhessens kontraproduktiv. Dies gelte umso mehr, wenn mit der jetzigen Entscheidung die Verlagerung der stationären Hilfen vorbereitet werde. Neupärtl: „Dann reden wir über mehr als 50 Millionen Euro Mehrkosten für Nordhessen und die Gefahr, dass ein Großteil der 1.100 Arbeitsplätze in Kassel beim LWV überflüssig werden“.

Der Landtag solle die Empfehlungen des Hessischen Rechnungshofes ernst nehmen, empfiehlt Landrat Reuß aus dem Werra-Meißner-Kreis. Der Rechnungshof hatte im August 2006 festgestellt, dass der LWV weiter für die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe zuständig sein soll. „Außerdem empfahl der Rechnungshof, rechtzeitig zu prüfen, dass die Vereinbarung zum Betreuten Wohnen über den 31. Dezember 2008 hinaus angewendet wird, da der LWV als Träger klinischer Einrichtungen über die fachliche Kompetenz und die Leistungsfähigkeit für diese Aufgabe verfügt“, informiert Reuß. Da der Bericht maßgeblich von der Beratungsfirma Kienbaum erarbeitet worden ist, könne man ihm nicht vorwerfen, fachlich und betriebswirtschaftlich falsche Empfehlung zu enthalten. Reuß: „Der Kreistag des Werra-Meißner-Kreises hatte daher im letzten Jahr beschlossen, dass die Zuständigkeit für ambulante und stationäre Hilfe für behinderte Menschen beim LWV verbleiben soll“.

Die am 19. Dezember 2007 tagende Verbandsversammlung des LWV fordern die drei Landräte und der Kasseler Oberbürgermeister auf, den Beschluss des Landtages abzulehnen und ihre bisherige Beschlusslage zu bestätigen.

„Wir müssen ein Signal nach Wiesbaden senden, dass man im Landtag nicht einfach per Federstrich Arbeitsplätze in Nordhessen gefährden und finanzielle Belastungen auf die kommunale Ebene verlagern kann“, sind sich die Spitzen der vier nordhessischen Gebietskörperschaften einig.

Hintergrund: Bei einer Verlagerung des Betreuten Wohnens auf die Kreise und kreisfreien Städte ergeben sich für Nordhessen folgende finanziellen Auswirkungen (auf der Basis des Jahresergebnisses 2006):

Stadt Kassel Mehrkosten in Höhe von 1.504.474 Euro 
Hersfeld-Rotenburg Mehrkosten in Höhe von 506.959 Euro
Kreis Kassel Mehrkosten in Höhe von 554.142 Euro
Waldeck-Frankenberg Mehrkosten in Höhe von 641.801 Euro

Schwalm-Eder

Mehrkosten in Höhe von 670.988 Euro
Werra-Meißner Mehrkosten in Höhe von 260.010 Euro
Gesamtmehrkosten 4.138.373 Euro



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