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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 18.12.2007
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Erneut Fälle von Schwarzarbeit und Leistungsmissbrauch aufgedeckt Erneut konnte der Bereich Wirtschaftsdelikte der Stadt Iserlohn Erfolge im Kampf gegen Schwarzarbeit und Leistungsmissbrauch verbuchen. Ein privater Bauherr hatte Anzeige erstattet, weil er erhebliche Mängel bei Handwerksarbeiten festgestellt hatte und vermutete, dass es dem von ihm beauftragten Handwerksbetrieb an der nötigen fachlichen Qualifikation fehlte. Er bemängelte zum Beispiel erhebliche Undichtigkeiten an der Fußbodenheizung und an der Toilettenspülung. Die Ermittlungen des Bereiches Wirtschaftsdelikte ergaben, dass der Handwerker aus einer Nachbarstadt, der als “Rohrdichtservice” auftrat, kein entsprechendes Gewerbe angemeldet hatte und nicht bei der Handwerkskammer eingetragen war. Die bei einer Hausdurchsuchung sichergestellten Geschäftsunterlagen bestätigten die Anschuldigungen. Da er unerlaubterweise und in erheblichem Umfang Arbeiten in dem gefahrgeneigten Klempner- und Installateur- sowie dem Heizungsbauerhandwerk ausgeführt hatte, verhängte der Bereich Wirtschaftsdelikte gegen den Handwerker ein Bußgeld in Höhe von 22.000 Euro. Bis zum Nachweis einer entsprechenden handwerksrechtlichen Qualifikation wurde dem Betroffenen die weitere Ausübung der unerlaubten Handwerksarbeiten untersagt. In Zusammenarbeit mit der ARGE MK verfolgten die städtischen Fahnder einen Hinweis, wonach ein Leistungsempfänger einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen sollte. Die Ermittlungen ergaben, dass der Betreffende zwei Gewerbe ausübte, die er bei der ARGE nicht angegeben hatte. Zudem hatte er verschwiegen, dass er sechs Girokonten unterhielt, auf denen ihm schließlich über einen Zeitraum von zirka eineinhalb Jahren monatliche Gewinne von bis zu 3.500 Euro nachgewiesen werden konnten. Der ARGE entstand in diesem Fall ein Schaden von insgesamt 15.500 Euro. Die Zahlungen an den Leistungsempfänger wurden umgehend eingestellt. Die zu Unrecht erhaltenen Beträge muss er selbstverständlich zurückzahlen. Außerdem wurde Strafanzeige wegen Betruges bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Insgesamt haben die Ermittler des Bereiches Wirtschaftdelikte in diesem Jahr Bußgelder in Höhe von über 400.000 Euro verhängt. In Zusammenarbeit mit der ARGE MK und anderen öffentlichen Leistungträgern wurde ein finanzieller Erfolg von über 360.000 Euro ermittelt. Dieser ergab sich durch die in den entsprechenden Betrugsfällen wegfallenden Zahlungen von Sozialleistungen. |
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