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Borken plant die Umsetzung des KiBiz
Änderung bei der Anmeldung
21. Dezember 2007. Die Vertreter der Träger und die Leiterinnen der Borkener Kindertageseinrichtungen trafen sich jetzt zu Besprechungen mit dem Verwaltungsvorstand Rüdiger Middel und dem Leiter des Fachbereiches Jugend und Familie, Wolfgang Schlagheck, im Rathaus. Thema war die Umsetzung des Ende Oktober vom Landtag beschlossenen Kinderbildungsgesetzes (kurz KiBiz), das zum 01.08.2008 in Kraft tritt. Damit auch ab 1. August die Eltern in den Kindertageseinrichtungen ein verlässliches Betreuungsangebot in gewohnter Qualität vorfinden sind jetzt für alle Beteiligten viele Schritte der Abstimmung notwendig.
Für die Eltern bedeutet dies, sich zu entscheiden, ob ihre Kinder an 25, 35 oder 45 Stunden in der Woche betreut werden sollen. Darüber werden die Kindertageseinrichtungen ab Jahresbeginn mit den Eltern sprechen. Damit die Eltern auch wissen, wie teuer künftig die Betreuung sein wird, hat der Rat im Dezember eine neue Elternbeitragssatzung beschlossen. Diese Satzung führt die bisherigen Elternbeiträge im wesentlichen unverändert fort. Darüber hinaus stellt die neue Regelung aber mehr Eltern mit geringem Einkommen von Beitragszahlungen frei und hat auch weiterhin eine Geschwisterkindregelung. Neu ist, dass die Beitragszahlungen für Tagespflege und Offene Ganztagsschule einbezogen werden. Diese Borkener Regelung bedeutet konkret, dass immer nur für ein Kind der Elternbeitrag gezahlt werden muss, wenn mehr als ein Kind gleichzeitig eine dieser Betreuungsleistungen in Anspruch nimmt.
Das Anmeldeverfahren zum neuen Kindergartenjahr 2008/2009 findet etwas früher als gewohnt statt. Je nach Einrichtung, können die Kinder in der Zeit vom 12. – 16. Januar angemeldet werden. Auch die Eltern der neu aufzunehmenden Kinder müssen sich dann für eine der drei Betreuungszeiten entscheiden.
Zum neuen Kindergartenjahr bemüht sich die Stadt noch mehr Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder in den verschiedenen Kindertageseinrichtungen zur Verfügung zu stellen. In welchem Umfang Plätze dann tatsächlich zur Verfügung stehen, ist abhängig von der Entscheidung des Landes, wie viel Plätze aus Landesmitteln finanziert werden. Diese Entscheidung wird der Stadt spätestens bis zum 15.06.2008 mitgeteilt. Seitens der Stadt besteht aber die Hoffnung, dass es eine frühere Information gibt, um für die Eltern schnellstmöglich Klarheit darüber zu schaffen „was geht und was nicht geht“. Bis dahin werden die Eltern in den Kindertageseinrichtungen vorgemerkt und erst nach der Landesentscheidung werden die Kindertageseinrichtungen entscheiden, welche Eltern für ihre unter dreijährigen Kinder Betreuungsverträge erhalten. Dieses erfolgt dann in Abstimmung mit dem Fachbereich Jugend und Familie.
Am 11. März berät der Ausschuss für Jugend und Familie über das Betreuungsangebot im Kindergartenjahr 2008/2009. Dieses Betreuungsangebot muss dem Landesjugendamt bis zum 15. März mitgeteilt werden, das dann bis zum 15. Juni die Entscheidung trifft, ob das Betreuungsanbot in dem Umfang bewilligt wird oder ob es Einschränkungen geben wird.
Pressekontakt: Stadt Borken, Pressesprecher Bernd Kemper, Tel. 02861 / 939 - 303, bernd.kemper@borken.de
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:
Besprechung im Rathaus mit den Vertretern der Borkener Kindertageseinrichtungen (1)
Besprechung im Rathaus mit den Vertretern der Borkener Kindertageseinrichtungen (2)
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