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documenta-Stadt Kassel

Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten abgeschlossen

04. Januar 2008. Spätestens am Samstag, 5. Januar, sollten alle Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungskarte für die am 27. Januar stattfindende Landtagswahl erhalten haben.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit dem 27. Oktober 2007 in Kassel mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und nicht durch richterlichen Beschluss vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden. EU-Bürger sind zur Landtagswahl nicht wahlberechtigt. Wer nach diesem Datum aus einer anderen hessischen Kommune zugezogen ist, sollte sich mit der Wahlbehörde in Verbindung setzen um zu prüfen, ob die Stimmabgabe in Kassel oder noch am Ort seines früheren Wohnsitzes möglich ist (Telefon 05 61/7 87-22 94, -22 95 oder -22 96). Wer nach dem 27. Oktober von außerhalb Hessens zugezogen ist, darf an dieser Wahl nicht teilnehmen.

Wer noch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, sollte prüfen, ob er im Wählerverzeichnis der Stadt Kassel eingetragen ist. Wer glaubt, zu Unrecht nicht im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein, kann in der Zeit vom 7. bis 11. Januar 2008 Einspruch einlegen, um seine nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis zu erreichen. Wird die Einspruchsfrist versäumt, besteht grundsätzlich keine Möglichkeit mehr, an der Landtagswahl teilzunehmen.

Öffnungszeiten der Wahlbehörde im Bürgersaal des Rathauses vom 7. bis 11. Januar: Montag, Dienstag und Donnerstag 9 bis 16 Uhr, Mittwoch 9 bis 18 Uhr und Freitag 9 bis 12.30 Uhr.

Wer die Wahlbenachrichtigungskarte verlegt hat, kann trotzdem wählen. Hierzu ist die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses im Wahllokal erforderlich.

Wer sich durch Briefwahl an der Landtagswahl beteiligen möchte, kann dies noch bis zum 25. Januar, 13 Uhr, erledigen. Hierzu besteht unter Vorlage der auf der Rückseite ausgefüllten Wahlbenachrichtigungskarte und des Personalausweises direkt im Bürgersaal des Rathauses und in den Bezirksstellen Nord-West, Nord Ost und Süd Gelegenheit. Öffnungszeiten der Bezirksstellen: montags und donnerstags 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, dienstags und freitags 8 bis 12.30 Uhr und mittwochs 8 bis 12.30 Uhr sowie 13.30 bis 18 Uhr. Samstags kann auch in der Bezirksstelle Mitte im Rathaus zwischen 9 und 12 Uhr gewählt werden.

Mit der ausgefüllten Wahlbenachrichtigungskarte in einem freigemachten Briefumschlag kann man auch schriftlich die Ausstellung der Briefwahlunterlagen beantragen. Sie werden dann auf dem Postweg zugestellt. Die Beantragung ist ferner formlos möglich, wenn neben dem Namen und der vollständigen Anschrift auch das Geburtsdatum angegeben wurde. Wer über einen Internetzugang verfügt, kann die Briefwahlunterlagen unter www.stadt-kassel.de elektronisch anfordern, in dem das dort hinterlegte Formular ausgefüllt wird.

Nach Aussage des stellvertretenden Kreiswahlleiters Helmut Schäfer wurden bis zum 4. Januar bereits knapp 4.000 Briefwahlunterlagen ausgestellt. Dies liege im Rahmen der Erwartungen. Die Kasseler Wahlbehörde rechnet mit insgesamt 15.000 bis 18.000 Briefwahlanträgen.



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