Wahl neuer Schöffen - Vorschläge einreichen

08.01.2008 | Herten

Neue Amtsperiode: 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2013

Die Amtsperiode der Schöffinnen und Schöffen der Schöffengerichte und Strafkammern des Landgerichtsbezirkes Bochum endet am 31.12.2008. Schon jetzt werden Vorschläge für die neue Wahlperiode vom 01.01.2009 bis 31.12.2013 gesammelt. In die Vorschlagsliste für die neue Wahlperiode werden mindestens 72 Personen (34 Frauen und 38 Männer) aufgenommen.

Zum Schöffenamt dürfen nur Personen berufen werden, die zum Zeitpunkt der Auflistung in Herten wohnen und gemeldet sind und das passive Wahlrecht ausüben können. Auch das Alter der Kandidaten für die Vorschlagsliste spielt eine Rolle: Sie müssen vor dem 01.01.2009 das 25. Lebensjahr erreicht und dürfen das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 31.03.2008 beim Bürgermeister der Stadt Herten, Fachbereich 3/1, 45697 Herten, schriftlich bewerben. Auf der Homepage der Stadt Herten ist im „Virtuellen Rathaus“ ein Bewerbungsvordruck hinterlegt. Auch telefonisch (02366/303447) und persönlich (Rathaus Herten, Zimmer 60) kann man sich zu den üblichen Öffnungszeiten in die Liste eintragen lassen.

Pressekontakt: Pressestelle, Svenja Küchmeister, Telefon: 02366/303227, eMail: s.kuechmeister@herten.de