Sonntagsöffnungen 2008
Magdeburg.
Auf der Grundlage des § 7 Ladenöffnungszeitengesetz des Landes Sachsen-Anhalt kann die Landeshauptstadt jährlich pro Stadtgebiet vier verkaufsoffene Sonntage aus besonderem Anlass festsetzen.
Um diese Sonntage verbindlich einordnen zu können und zahlenmäßige Überschreitungen zu vermeiden, werden alle interessierten Händler bzw. deren Interessenvertreter gebeten, die für 2008 geplanten verkaufsoffenen Sonntage unter Benennung des besonderen Anlasses dem Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, Neues Rathaus, Bei der Hauptwache 4, 39104 Magdeburg bis zum 31.01.2008 anzuzeigen.
Für Rückfragen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen unter Tel. 540 2048 bzw. 2055 zur Verfügung.
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