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Magdeburg, 18. Januar 2008
Jugendschöffen gesucht

Magdeburg.

Wie in der gesamten Bundesrepublik, so werden auch in Sachsen-Anhalt in den nächsten Monaten die Jugendschöffen für die ordentlichen Jugendgerichte gewählt, die ihre Ämter zu Beginn des Jahres 2009 aufnehmen sollen. Interessenten können sich ab sofort im Jugendamt melden.

 

Das Jugendschöffenamt ist eine wichtige Form der Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger an der Rechtsprechung in unserem Land. Die ehrenamtlichen Richter - die keine juristischen Fachkenntnisse besitzen müssen - nehmen gleichberechtigt neben den Berufsrichtern an der Rechtsfindung teil.

 

Die Auswahl der Vorschläge für die Wahl der Jugendschöffen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Landeshauptstadt Magdeburg hat die Vorschlagsliste zur Jugendschöffenwahl für das Amtsgericht und das Landgericht Magdeburg aufzustellen.

 

Die Kandidatinnnen und Kandidaten müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg haben und dürfen nicht von der Wählbarkeit bzw. der Fähigkeit zur Wahrnehmung öffentlicher Ämter ausgeschlossen sein.

 

Die Jugendschöffen für die ordentlichen Gerichte sollen bis zum 01.01.2009 das 25. Lebensjahr erreicht haben. Das 70. Lebensjahr darf bis dahin nicht vollendet sein.

 

Bereitschaftserklärungen von Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, die ein solches Ehrenamt ausüben möchten, werden ab sofort vom Jugendamt entgegengenommen. Das Jugendamt befindet sich im W.-Höpfner-Ring 4 in der 5. Etage. Es ist telefonisch unter 540 3148 und per Fax unter 540 3187 zu erreichen.



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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 5 40 27 69
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