Finanzamtsprechstunde im Hertener Rathaus

25.01.2008 | Herten

Ab Donnerstag, 7. Februar wieder Beratung möglich

Das Finanzamt Marl bietet den Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herten auch in 2008 wieder regelmäßige, wöchentliche Bürgersprechtage an. Erster Sprechtag ist Donnerstag, 7. Februar, von 13 bis 16 Uhr.

Die Bürgersprechtage finden bei der Stadt Herten im Rathaus, Zimmer 65 (EG) zu folgenden Zeiten statt.
In den Monaten Februar bis Mai 2008 und Oktober bis November 2008, jeweils am Montag und Donnerstag in der Zeit von 13 bis 16 Uhr.

Während der Sprechstunden haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, allgemeine steuerliche Auskünfte einzuholen sowie insbesondere Einkommensteuererklärungen und Anträge auf Lohnsteuerermäßigung (z.B. wegen Eintrag eines Freibetrages oder eines Kindes über 18 Jahre) abzugeben.

Um eine zügige Abwicklung sicherzustellen, bitten die Bürgerberater/innen, die Steuererklärungen bzw. Anträge sorgfältig vorzubereiten und bereits vollständig ausgefüllt mitzubringen. Bei Eheleuten sind die Vordrucke von beiden Ehegatten zu unterschreiben, auch wenn nur ein Ehegatte zur Sprechstunde erscheint. Belege und sonstige Nachweise (wie z.B. Kopie der Lohnbescheinigung, Rentenbezugs-/ Leistungsmitteilungen usw.) sollten vollzählig und geordnet mitgebracht werden, damit Einzelbelege auf Wunsch des Finanzamtes schnell herausgefunden werden können. Selbstverständlich hält das Finanzamt auch gängige Vordrucke bereit.

Ergänzende Hinweise zur Einkommensteuererklärung 2007

  • Bei sog. „haushaltsnahen Dienstleistungen“ oder auch Handwerkerrechnungen z.B. für Renovierungen müssen die Rechnung und der Überweisungsbeleg eingereicht werden. Barzahlungen können nicht berücksichtigt werden.
  • Auch für Kinderbetreuungskosten benötigt das Finanzamt die Rechnung und den Überweisungsbeleg. Auch hier werden Barzahlungen nicht anerkannt.
    Erst ab dem Veranlagungszeitraum 2008 wird es hierzu Änderungen geben.
  • Vermieter müssen (wie im Vorjahr) eine „Anlage V“ pro Objekt (Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus, Einliegerwohnung) einreichen und diese mit dem sog. „Einheitswert-Aktenzeichen“ versehen. Diese Nummer kann der Bürger entweder dem Einheitswertbescheid des Finanzamtes oder dem Grundsteuerbescheid der jeweiligen Gemeinde entnehmen. Eine Bearbeitung der Steuererklärung ist für das Finanzamt nur mit dieser „EW-Nummer“ möglich.
  • Das für ab dem 01.01.2007 geborene Kinder gezahlte Elterngeld ist zwar grundsätzlich steuerfrei, aber es unterliegt dem sog. Progressionsvorbehalt. Daher sollte auch eine Kopie des Bescheids über das erhaltene Elterngeld beigefügt sein.
  • Ab 2007 gilt der vereinfachte Spendennachweis (Bareinzahlungsbeleg, Buchungsbestätigung des Kreditinstituts) bis zu einem Betrag von 200 € (vormals 100 €).
  • Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer werden nur noch berücksichtigt, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Arbeitnehmers darstellt.

Pressekontakt: Pressestelle, Nele Däubler (Pressesprecherin), Tel: 02366/303-357, Mail: n.daeubler@herten.de