Wählen auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte möglich

24. Januar 2008. Mehrere Bürgerinnen und Bürger haben sich in den vergangenen Tagen laut Kasseler Wahlbehörde darüber beklagt, dass sie zur Landtagswahl am 27. Januar keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben. Wie die Wahlbehörde dazu mitteilte, sei dies kein ungewöhnlicher Vorgang, weil es hierfür vielfältige Gründe gebe, die häufig beim Empfänger selbst zu suchen seien - fehlende Briefkästen, keine Namensschilder am Briefkasten und anderes. Allerdings seien diesmal die Anrufe häufiger gewesen als sonst. Warum dies so ist, werde noch untersucht.

Im Übrigen könne jeder Wahlberechtigte am Sonntag seine Stimme abgeben, wenn er im Wählerverzeichnis eingetragen ist und er in dem für ihn zuständigen Wahllokal seinen Personalausweis vorlegt, so die Wahlbehörde weiter. Das zuständige Wahllokal ist, mit wenigen Ausnahmen abgesehen, das gleiche wie bei den vergangenen Wahlen. Wer dies nicht mehr weiß, kann sich im Internet unter www.stadt-kassel.de darüber informieren oder sich am Wahltag telefonisch mit der Wahlzentrale im Rathaus in Verbindung setzen und nachfragen (Telefon 7 87-22 93, -22 94 oder -22 95) oder sich einfach beim Nachbarn erkundigen.

Die Wahlbehörde teilt weiter mit, dass sich auch einige Personen beklagt haben, die jedoch kein Wahlrecht besitzen, wie beispielsweise EU-Bürger oder Personen, die sich erst nach dem Stichtag 27. Oktober 2007, aus einem anderen Bundesland kommend, in Kassel mit Hauptwohnung angemeldet haben.

Auch die besorgten Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme in der Gaststätte des Eisenbahnschrebergarten-Vereins abgeben müssen, können beruhigt sein. Der Betreiber hat gegenüber der Wahlbehörde erklärt, dass die Gaststätte am Wahltag geöffnet ist und als Wahllokal genutzt werden kann.

Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme durch Briefwahl abgeben wollen und die Unterlagen bereits erhalten haben, müssen ihre Wahlbriefe bis spätestens Freitag, 25. Januar, in die Postkästen der Deutschen Post AG eingeworfen haben, weil das Rathaus letztmalig am Samstag mit Post beliefert wird. Später eingeworfene Wahlbriefe werden erst am Montag zugestellt und können nicht mehr ausgezählt werden. Diese Stimmen gelten als nicht abgegeben.

Wer ganz sicher gehen will, dem wird empfohlen, die roten Wahlbriefe in die Hausbriefkästen des Rathauses am Haupteingang Obere Königsstraße oder an den Nebeneingängen Wilhelmsstraße und Fünffensterstraße noch bis zum Wahlsonntag 18 Uhr einzuwerfen. Später eingehende Wahlbriefe werden ebenfalls nicht mehr gezählt. Die Abgabe der roten Wahlbriefe in einem der Wahllokale ist nicht möglich, weil sie dort nicht ausgezählt werden dürfen und die Wahlbehörde diese Briefe erst mit den Wahlunterlagen der Wahllokale in der Wahlnacht, also nach 18 Uhr, erreichen.

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