Langzeitarbeitslose Menschen haben ab sofort größere Chancen, eine geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Durch verschiedene Änderungen des Sozialgesetzbuches II und des Sozialgesetzbuches III gibt es umfangreiche Förderangebote für Arbeitgeber, wenn sie Stellen mit langzeitarbeitslosen Menschen besetzen.
Zum Beispiel können Arbeitgeber, die langzeitarbeitslose Menschen mit besonders schweren Vermittlungshemmnissen einstellen, bis zu 24 Monate einen Zuschuss bis zu 75 Prozent der Arbeitgeber-Bruttokosten bekommen. Das Zentrum für Arbeit des Landkreises Leer hält für dieses Integrationsprojekt Haushaltsmittel von rund 1,1 Millionen Euro bereit. Geplant ist, mit diesen Mitteln zunächst etwa 110 neue Arbeitsplätze für zwölf Monate zu fördern.
Für jüngere langzeitarbeitslose Menschen unter 25 Jahre ohne Berufsabschluss gibt es bei der Einstellung Qualifizierungszuschüsse bis zu 600 Euro monatlich. Bis zu zwölf Monate können so gefördert werden. Auch für jüngere Arbeitnehmer mit Berufsabschluss gibt es nach sechsmonatiger Arbeitslosigkeit Förderungsmöglichkeiten.
Weitere Informationen erhalten interessierte Arbeitgeber beim Zentrum für Arbeit des Landkreises unter der Telefonnummer (04 91) 99 94 – 22 64.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Dieter Backer
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