Hilfsnavigation
Volltextsuche
Pressestelle
Seiteninhalt

Neue Förderinstrumente für Arbeitgeber

24. Januar 2008

Langzeitarbeitslose Menschen haben ab sofort größere Chancen, eine geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Durch verschiedene Änderungen des Sozialgesetzbuches II und des Sozialgesetzbuches III gibt es umfangreiche Förderangebote für Arbeitgeber, wenn sie Stellen mit langzeitarbeitslosen Menschen besetzen.

Zum Beispiel können Arbeitgeber, die langzeitarbeitslose Menschen mit besonders schweren Vermittlungshemmnissen einstellen, bis zu 24 Monate einen Zuschuss bis zu 75 Prozent der Arbeitgeber-Bruttokosten bekommen. Das Zentrum für Arbeit des Landkreises Leer hält für dieses Integrationsprojekt Haushaltsmittel von rund 1,1 Millionen Euro bereit. Geplant ist, mit diesen Mitteln zunächst etwa 110 neue Arbeitsplätze für zwölf Monate zu fördern.

Für jüngere langzeitarbeitslose Menschen unter 25 Jahre ohne Berufsabschluss gibt es bei der Einstellung Qualifizierungszuschüsse bis zu 600 Euro monatlich. Bis zu zwölf Monate können so gefördert werden. Auch für jüngere Arbeitnehmer mit Berufsabschluss gibt es nach sechsmonatiger Arbeitslosigkeit Förderungsmöglichkeiten.

Weitere Informationen erhalten interessierte Arbeitgeber beim Zentrum für Arbeit des Landkreises unter der Telefonnummer (04 91) 99 94 – 22 64.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Dieter Backer

Landkreis Leer
Bergmannstraße 37
D-26789 Leer


Telefon: +49 (0) 491 / 926-1254
Telefax: +49 (0) 491 / 926-1200
E-Mail: pressestelle@landkreis-leer.de

presse-service.de Landkreis Leer ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.

Kontakt

Büro des Landrats/Pressestelle
Amtsleiter / Pressesprecher
Bergmannstraße 37
26789 Leer
Karte anzeigen

Telefon: 0491 926-1254
Fax: 0491 926-1200
E-Mail oder Kontaktformular
Büro des Landrats/Pressestelle
Pressesprecherin
Bergmannstraße 37
26789 Leer
Karte anzeigen

Telefon: 0491 926-1149
Fax: 0491 926-91149
E-Mail oder Kontaktformular