25. Januar 2008
Kreis Viersen
Wer am Weiterbildungskolleg lernen möchte, muss mindestens 19 Jahre alt sein, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine dreijährige berufliche Tätigkeit nachweisen. Dazu gehört auch die Führung eines Familienhaushaltes. Ebenfalls angerechnet werden Wehr- und Zivildienst, ein freiwilliges soziales Jahr und nachgewiesene Arbeitslosigkeit. Weitere Informationen und Anmeldung im zentralen Schulbüro des Weiterbildungskollegs in Viersen-Dülken unter der Telefonnummer 02162-51951 oder im Internet unter www.wbk-ag-viersen.de.
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Kreis Viersen - Der Landrat
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