30. Januar 2008.
Stromkunden mit Geldnöten werden es gern hören: Die Städtische Werke AG und die Arbeitsförderung Kassel-Stadt (AFK) helfen gemeinsam säumigen Kunden, Zählersperrungen und den Aufbau von Schulden zu vermeiden. Zentrales Anliegen: Den Kunden soll die Verantwortung nicht abgenommen werden. Vielmehr soll ein säumiger Stromverbraucher in eigener Verantwortung die Weichen für eine ernsthafte Schuldentilgung stellen.
Gerade wenn die Schulden schon auf ein erhebliches Maß angewachsen sind, ist es für Bezieher von Arbeitslosengeld II schwer, das nötige Geld für die Zahlung der Rückstände aufzubringen. Grundsätzlich hat der Gesetzgeber für diesen Fall zwar vorgesehen, dass die Arbeitsförderung ein Darlehen gewähren kann - doch auch ein Darlehen muss zurückgezahlt werden.
AFK und die Städtischen Werke empfehlen dem Schuldner, bereits bei Erhalt der ersten Mahnung das Gespräch mit dem Energieversorger zu suchen. So soll eine Regelung gefunden werden, um eine Sperrung noch rechtzeitig zu verhindern. „Mit uns kann man auch in schwierigen Situationen reden“, ermuntert Andreas Helbig, Vorstandsvorsitzender der Städtischen Werke. „Reagiert der Schuldner allerdings nicht auf die Mahnung, wird die Energieliefersperre mit entsprechender Terminankündigung eingeleitet.“ Mit diesem „Warnschuss“ wird er noch einmal nachdrücklich aufgefordert, umgehend einen Weg aus der Schuldenmisere zu finden.
Nach Erfahrung der AFK kommen viele Schuldner erst, wenn Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme bereits abgestellt sind. „Aber auch dann müssen wir zuerst den Gang zum Versorger verlangen“, erläutert Stadtkämmerer Dr. Jürgen Barthel. „Manch einer muss lernen, dass er - bevor der Staat helfen kann - zunächst alle Möglichkeiten in eigener Verantwortung ausschöpfen muss. Ist einmal ein Zahlungsrückstand eingetreten, muss er selbst mit seinem Gläubiger klären, wie dieser wieder getilgt werden kann.“
Ist die Energielieferung bereits eingestellt, so führt der erste Gang zum Energieversorgungsunternehmen. Dort kann beispielsweise mit einer Sofortzahlung der Rückzahlungswillen unter Beweis gestellt werden. In jedem Fall aber sollte der Säumige selbst eine angemessene Ratenzahlung anbieten, erklärt Dr. Barthel.
Bevor die AFK zwischen dem Schuldner und den Werken vermitteln und helfen kann, prüft sie auch, ob zusätzlich Schulden aufgelaufen sind und ob der Schuldner - anstelle seine Stromrechnung zu zahlen - eventuell andere Gläubiger bedient. „Hier müssen wir oft klarstellen“, so Dr. Barthel, „dass die Zahlung von Miete und Energie absoluten Vorrang hat. Zahlungen für Ratenkäufe, Handy-Rechnungen oder an Inkassobüros können nicht geleistet werden, wenn dadurch kein Geld mehr für den Lebensunterhalt, die Miete und die Stromrechnung bleibt.“ Ansonsten sei jede Hilfe sinnlos, da es früher oder später wieder zu Rückständen kommen wird.
Sind die Energieschulden Teil einer größeren Gesamtverschuldung - nach Erfahrung der AFK gar nicht so selten - so schickt die Arbeitsförderung den Hilfebedürftigen zunächst zur Schuldnerberatung. Dort kann das Schuldenproblem insgesamt bearbeitet werden kann - nicht zuletzt, um Wiederholungssituationen zu vermeiden.
Andreas Helbig von den Städtischen Werken versichert: „Bei einem erstmaligen Zahlungsrückstand werden wir uns immer auf ein angemessenes Ratenangebot einlassen. Dabei sollten die Schulden möglichst schnell getilgt sein.“
Die AFK kann eine solche Ratenvereinbarung durch eine Abzweigung aus dem Arbeitslosengeld II absichern. Das ist vor allem dann eine wichtige Hilfe, wenn es wiederholt zu Zahlungsrückständen gekommen ist. Voraussetzung allerdings: Der Schuldner ist mit einer Abzweigung aus seinen monatlichen Leistungen einverstanden. Dabei achtet die AFK darauf, dass die Belastung für den Schuldner möglichst erträglich bleibt. Die finanzielle Belastung soll nicht höher sein, als sie durch die Rückzahlung eines Darlehens wäre.
Die vom Schuldner veranlasste Abzweigung aus dem laufenden Arbeitslosengeld ist durchaus eine selbstständige Schuldentilgung, auch wenn die AFK diesen Prozess unterstützt. Mit jedem abgezweigten Monatsbetrag sinken die Schulden Zug um Zug. Und sobald der Schuldner eine Arbeit aufnimmt, tilgt er den Restbetrag aus seinem Arbeitseinkommen weiter.
Die Vermittlung zwischen Energieschuldner und Energieversorgern klappt nach Auskunft von Dr. Jürgen Barthel sehr gut. 2007 ersparte dieses Verfahren immerhin 171 Familien die Sperrung der Energieversorgung.
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