Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 31. Januar 2008

Ab morgen Alkoholkonsum rund um den Hasselbachplatz in den Abend- und Nachtstunden verboten

Am Wochenende erste Kontrollen von Polizei und Stadtordnungsdienst

Ab dem morgigen Freitag darf im öffentlichen Raum rund um den Hasselbachplatz und in anliegenden Straßen zwischen 18.00 und 6.00 Uhr kein Alkohol mehr konsumiert werden. Dazu hat die Landeshauptstadt Magdeburg in Abstimmung mit der Polizeidirektion Nord eine Allgemeinverfügung erlassen. Auch das Mitführen von Glasflaschen bei einem Aufenthalt rund um den Platz ist in dieser Zeit verboten.

 

"Die ersten Kontrollen werden die Polizei und der Stadtordnungsdienst am kommenden Wochenende vornehmen", so Magdeburgs Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung Holger Platz. "Dabei wollen wir vor allem präventiv wirken und auf mögliche Verstöße hinweisen. Nur bei Uneinsichtigkeit erfolgen weitergehende Maßnahmen wie die Aufnahme der Personalien und die Sicherstellung des Alkohols."

 

Ab der kommenden Woche werden bei einem Verstoß gegen das Alkoholverbot die Identität festgestellt und dem Betroffenen einige Tage später schriftlich ein Zwangsgeld angedroht. "Bei einem erneuten Verstoß verhängt die Stadtverwaltung ein Zwangsgeld zwischen 200 und 500 Euro", macht der Beigeordnete auf die Konsequenzen aufmerksam. "Bei weiteren Verstößen kann das Zwangsgeld auf bis zu 2.000 Euro erhöht werden."

 

Das Alkoholverbot rund um den Hasselbachplatz gilt zunächst bis zum 31. März dieses Jahres. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten kürzlich Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper und der Präsident der Polizeidirektion Nord, Johann Lottmann.. Darin wurde auch vereinbart, dass der Stadtordnungsdienst die Einhaltung des Jugendschutzes in Gaststätten, Kneipen und Verkaufsstellen kontrolliert. Polizei und Stadt stellen einen gemeinsamen Einsatzplan auf und unterrichten sich gegenseitig über durchgeführte Kontrollen. Nach Auswertung aller Maßnahmen im März wird über eine mögliche Verlängerung des Verbots entschieden.

 

Der Hasselbachplatz hat sich seit einiger Zeit zu einem Treffpunkt von Personen entwickelt, die außerhalb gastronomischer Einrichtungen Alkohol konsumieren und gewalttätige Auseinandersetzungen provozieren, wie zuletzt in der Silvesternacht. Sie belästigen Anwohner mit lauter Musik, zerstören Glasflaschen und verunreinigen Straßen und Wege. "Eine Ursache ist der Alkoholkonsum, der die Hemmschwelle der Täter deutlich senkt", so der Beigeordnete.

 

Die Statistik der Straftaten rund um den Hasselbachplatz belegt diese Entwicklung. Die Zahl der Körperverletzungen stieg von 56 Taten im Jahr 2006 auf 70 Taten im vergangenen Jahr. Bei den Sachbeschädigungen wurde im selben Zeitraum ein Anstieg von 63 auf 79 Delikte verzeichnet.

 

Das ab morgen geltende Verbot betrifft den Bereich zwischen der Bölschestraße (im Süden), der Hegelstraße (im Osten), der Keplerstraße und der Haeckelstraße (im Norden) sowie der Bahnhofstraße (im Westen).

 

Konkret gilt das Verbot für folgende Plätze und Straßenabschnitte: Hasselbachplatz, Breiter Weg (zwischen Hasselbachplatz und Haeckelstraße), Behringstraße, Heydeckstraße (zwischen Behringstraße und Haeckelstraße), Friedensplatz, Haeckelstraße (zwischen Otto-von-Guericke-Straße und Breitem Weg), Otto-von-Guericke-Straße (zwischen Hasselbachplatz und Haeckelstraße), Bahnhofstraße (zwischen Hallischer Straße und Keplerstraße), Einsteinstraße (zwischen Bahnhofstraße und Hegelstraße), Keplerstraße (zwischen Bahnhofstraße und Hegelstraße) Liebigstraße (zwischen Hasselbachplatz und Hegelstraße), Sternstraße (zwischen Hasselbachplatz und Bölschestraße), Bölschestraße (zwischen Sternstraße und Hegelstraße), Hallische Straße (zwischen Hasselbachplatz und Bahnhofstraße) sowie Leibnizstraße (zwischen Keplerstraße und Bölschestraße).




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