Wer als Gastwirt am Telefon oder schriftlich aufgefordert wird, einen ganz speziellen Ausdruck des Jugendschutzgesetzes zu kaufen, sollte vorsichtig sein. Darauf weist der Landkreis Leer hin. Angeblich gibt es Anbieter, die einen solchen Ausdruck für rund 70 Euro verkaufen wollen. Sie behaupten, die Verpflichtung, das Jugendschutzgesetz auszuhängen, könne nur mit dem von ihnen angebotenen Dokument erfüllt werden. Manchmal geben sich die Verkäufer auch als Mitarbeiter des Ordnungsamtes aus und verweisen auf drohende Bußgelder.
Die Kreisverwaltung weist in einer Pressemitteilung deshalb darauf hin, dass das Jugendschutzgesetz zwar öffentlich ausgehängt werden muss, aber keine Verpflichtung besteht, ein ganz spezielles „Dokument“ zu kaufen. Ein für den Aushang geeigneter Text kann auch über den Gaststättendachverband „DEHOGA“ bezogen werden.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Dieter Backer
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