Holocaust-Gedenktag: Gegendarstellung
11.02.2008 | Herten
Zur Pressemeldung über den Holocaust-Gedenktag hat die Stadt Herten ein Schreiben der Rechtsanwältin des NPD-Vorsitzenden Udo Voigt erhalten.
Zur Vermeidung einer Unterlassungsklage seitens der NPD veröffentlicht die Stadt Herten folgenden (im Wortlaut von der NPD vorgegebenen) Widerruf:
„In unserem Internetauftritt vom 31.01.2008 haben wir in dem Beitrag ‚Willkommen im Hertener Presse-Service – Schüler der städtischen Realschule veranstalten Holocaustgedenkfeier im Glashaus’ fälschlich behauptet, der NPD-Vorsitzende Udo Voigt provoziere auch heute noch gerne mit einem ‚Heil-Hitler-Gruß’. Das ist falsch. Der NPD-Vorsitzende Udo Voigt provoziert nicht auch heute noch gerne mit einem ‚Heil-Hitler-Gruß’“.
Richtig ist jedoch, dass Herr Voigt den Hitlergruß in einem Fernsehinterview mit der ARD (Panorama vom 15. März 2007) als „Friedensgruß“ bezeichnet. Er „halte es für übertrieben, dass derartige Dinge 60 Jahre nach Ende des Krieges verboten sind.“
Anmerkung: Die Stadt Herten protestiert aufs Schärfste gegen eine derartige Verharmlosung des (in Deutschland gesetzlich verbotenen!) Hitlergrußes und sonstiger nationalsozialistischer Symbolik.
Pressekontakt: Pressestelle, Nele Däubler (Pressesprecherin), Tel: 02366/303-357, Mail: n.daeubler@herten.de