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Magdeburg, 19. Februar 2008
Wahlbenachrichtigungen sind zugestellt, Briefwahl ab Mittwoch möglich
Oberbürgermeisterwahl am 9. März 2008

Magdeburg.

 

Die organisatorische Vorbereitung der Oberbürgermeisterwahl am 9. März läuft auf Hochtouren. „In der vorigen Woche ist der Versand der Wahlbenachrichtigungen abgeschlossen worden, ab kommenden Mittwoch kann in der Briefwahlstelle schon gewählt werden“, fasst Stadtwahlleiter Holger Platz den aktuellen Stand der Vorbereitungen zusammen.

 

Die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin ist eine Direktwahl, das heißt, der Amtsinhaber wird von den Wahlberechtigten der Stadt bzw. Gemeinde unmittelbar gewählt. Wahlberechtigt für die Wahl zum Oberbürgermeister/zur Oberbürgermeisterin ist, wer am Wahltag:

- das 16. Lebensjahr vollendet hat

- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt

- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und

- seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in Magdeburg gemeldet ist.

 

Inzwischen ist die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die OB-Wahl  am 9. März an alle von Amts wegen in die Wählerverzeichnisse der Magdeburger Wahlbezirke eingetragenen Wahlberechtigten erfolgt.

 

Vom 18. bis 22. Februar kann das Wählerverzeichnis in der Briefwahlstelle im Katzensprung 2 eingesehen werden. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. „Wer noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss sich unbedingt in dieser Zeit in der Briefwahlstelle des Wahlamts, Katzensprung 2, melden“, bittet Holger Platz alle Wahlberechtigten, den Eingang der Wahlbenachrichtigung zu prüfen. „Wer diese Frist versäumt, kann möglicherweise am 9. März nicht wählen.“

 

Aus der Wahlbenachrichtigung ist die Adresse des Wahllokals zu ersehen, das der/die Wahlberechtigte aufsuchen soll. Ein aufgedrucktes Rollstuhl-Symbol zeigt an, ob der Zugang für Rollstuhlfahrer geeignet ist.

 

„Behinderten, die auf ihrer Wahlbenachrichtigung kein solches Symbol finden und die nicht per Briefwahl wählen möchten, teilt die Briefwahlstelle auf Anfrage mit, wo sich in ihrem Stadtteil ein geeignetes Wahllokal befindet. Dort können sie mit Wahlschein wählen.“ Ein Verzeichnis der behindertengerechten Wahllokale ist auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt abrufbar.

 

Falls bei der Wahl am 9. März keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit erreicht, findet ein zweiter Wahlgang als Stichwahl am 30. März statt. Für die Stichwahl gibt es keine neuen Wahlbenachrichtigungen. Deshalb sollen die Wahlbenachrichtigungen im Wahllokal auch nicht abgegeben werden. Wer erst zwischen den Wahltagen wahlberechtigt wird, kann für die Stichwahl in der Briefwahlstelle einen Wahlschein beantragen.

 

Am 14. Febr. hat der Stadtrat insgesamt acht Bewerbungen zur Wahl zugelassen. Derzeit werden die Stimmzettel gedruckt. Sobald sie vorliegen, ist die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen möglich. Das kann schriftlich – z. B. unter Verwendung des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrags, per Telefax unter 540 28 21 oder per E-Mail unter der Adresse  wahlamt@magdeburg.de  erfolgen.

 

Bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift der Wahlberechtigten sowie die gegebenenfalls abweichende Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen, angegeben werden. Außer bei E-Mail ist der Antrag durch die Antrag stellende Person eigenhändig zu unterschreiben. Telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.

 

Selbstverständlich können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen auch persönlich in der Briefwahlstelle, Katzensprung 2, beantragt werden. Sie ist wie folgt geöffnet:

Montag und Mittwoch                von 8 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr,

Dienstag und Donnerstag            von 8 bis 12 und von 13 bis 18 Uhr,

Freitag                                       von 8 bis 12 Uhr

am Freitag vor der Wahl

(7. bzw. 28.03.)                       auch 13 bis 18 Uhr.

 

„Bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen können Wahlberechtigte auch direkt in der Briefwahlstelle ihre Stimme abgeben“, weist Stadtwahlleiter Holger Platz auf diesen besonderen Service hin. „Davon sollten vor allem diejenigen Gebrauch machen, die am Wahltag nicht in Magdeburg sind.“ Ein Wählen in Vertretung ist nicht möglich, denn das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.

 

Die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen ist bis Freitag vor der Wahl bzw. Stichwahl (7./28. März), 18 Uhr, möglich. Nur im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

 

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können auch schon vorsorglich für den Fall einer Stichwahl beantragt werden. Sie werden dann vom Wahlamt verschickt, falls die Stichwahl nötig wird. Aber auch zwischen den Wahltagen können zu den angegebenen Öffnungszeiten noch Anträge gestellt werden.

 

Wer durch Briefwahl wählen will, erhält außer dem Wahlschein folgende Briefwahlunterlagen:

-         einen amtlichen Stimmzettel,

-         einen amtlichen roten Wahlumschlag,

-         einen amtlichen grauen Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, und

-         ein Merkblatt für die Briefwahl.

 

Wer die Möglichkeit der Briefwahl nutzt, muss dafür sorgen, dass der Wahlbrief  spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr im Wahlamt eingeht.

 

Die 133 Wahllokale - 58 von ihnen haben einen rollstuhlgeeigneten Zugang - sind an den Wahltagen von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Welches Wahllokal aufgesucht werden muss, ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. „Nur dort ist der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis eingetragen“, erklärt Kreiswahlleiter Holger Platz. „Wer ein anderes Wahllokal aufsuchen möchte, muss dafür einen Wahlschein beantragen.“ Dies ist in der Briefwahlstelle bis 7. März 18.00 Uhr möglich.

 

Die Auszählung der Stimmen nach Schließung der Wahllokale am Wahlabend um 18.00 Uhr  ist öffentlich, ebenso die Auszählung der Briefwahlstimmen im Alten Rathaus.



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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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