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Richtlinie 'Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung' in Kraft


Die Koordinierungsstelle Frauen und Beruf informiert
28. Februar 2008

Zum Thema "Betriebliche Kinderbetreuung" ist die Richtlinie des Bundes für das Förderprogramm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ in Kraft getreten. Gegenstand der Förderung ist die Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze durch kleinere und mittlere Unternehmen. Das Programm soll Anreize für zusätzliche Betreuungsplätze für Mitarbeiterkinder unter 3 Jahre schaffen. Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Betriebskosten bis zu einer Obergrenze von 6.000 Euro pro Platz und Jahr.

Für die Umsetzung des Programms hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine gesonderte „Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung“ eingerichtet. Die kostenlose Hotline lautet 0800 / 0000945. Über www.erfolgsfaktor-familie.de können ab 25. Februar 2008 die 6-seitige Förderrichtlinie sowie Hinweise zum Antragsverfahren abgerufen werden.

Die Richtlinie ist befristet bis zum 31. Dezember 2011.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Koordinierungssstelle Frauen und Beruf Tel. 0491/9994-2301, Fax 0491/9994-242301

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