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documenta-Stadt Kassel

Kassels Gebührenzahler profitieren vom positiven Jahresergebnis der Stadtreiniger Kassel

03. März 2008. Der städtische Eigenbetrieb „Die Stadtreiniger“ hat jetzt sein vorläufiges Jahresergebnis für das Jahr 2007 vorgelegt. Den Stadtreinigern ist es gelungen, 1,5 Millionen Euro zusätzlich zu erwirtschaften. Neben den gebührenrechtlichen Leistungen wie Müllabfuhr, Straßenreinigung und Winterdienst bieten die Stadtreiniger eine umfangreiche Dienstleistungspalette an. Angefangen vom Wertstoffmanagement bis hin zu umfangreichen Entsorgungsleistungen steht den Kunden ein breites Angebot zur Verfügung, worüber die zusätzlichen Erlöse erwirtschaftet wurden.

„Es freut mich sehr, dass der Betrieb sowohl die Gewerbebetriebe als auch die Privathaushalte in Nordhessen von seiner Leistungsfähigkeit überzeugen konnte und sich auf diesen Lorbeeren nicht ausruht, sondern sich ständig aufs Neue mit Innovationen ins Rampenlicht stellt“, hebt Bürgermeister und Abfalldezernent Thomas-Erik Junge die Leistung der Stadtreiniger hervor.

Zusammen mit Stadtkämmerer Dr. Jürgen Barthel hat man sich entschlossen, dieses positive Ergebnis direkt an den Kasseler Gebührenzahler weiter zu geben. „Bestätigt sich im September das Jahresergebnis der Stadtreiniger, so wird die Stadt Kassel die Abfallgebühr für Restmüll im Jahr 2009 um insgesamt 2,5 Millionen Euro senken“, erläutert Dr. Barthel.

Bei der für ein Jahr geplanten Senkung ist ein positiver Trend für 2008 direkt mit eingeplant. Für den Gebührenzahler ergibt sich eine Senkung bei der Restmüllgebühr um durchschnittlich zirka 12 Prozent.

Bei der Straßenreinigungsgebühr muss leider eine Erhöhung um zirka sieben Prozent an die Gebührenzahler weitergegeben werden. „Seit 15 Jahren konnten wir die Kosten der Straßenreinigung durch Optimierungsmaßnahmen konstant halten. Die Kostensteigerung für Diesel und Lohn führen jedoch zu einem unausweichlichen Anstieg“, berichtet Gerhard Halm, Betriebsleiter der Stadtreiniger Kassel.

Das Defizit von 300.000 Euro in der Straßenreinigung hätten die Stadtreiniger gerne mit dem guten Ergebnis der Müllabfuhr bzw. den Erlösen aus den Zusatzleistungen des Unternehmens verrechnet. Eine solche Quersubventionierung verstößt jedoch gegen das kommunale Abgabengesetz und ist nicht zulässig.

In der Summe kann sich der Kasseler Gebührenzahler auf eine Kostensenkung um insgesamt 2,2 Millionen Euro freuen.



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