Feiertagsruhe am Karfreitag!
Magdeburg.
Anlässlich des bevorstehenden Karfreitags am 21. März weist die Stadtverwaltung auf folgende feiertagsrechtliche Regelungen hin:
An diesem Tag sind zusätzlich zu den allgemeinen Beschränkungen untersagt:
1. Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen,
2. öffentliche sportliche Veranstaltungen sowie
3. alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der Würdigung des Feiertages oder der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den Charakter des Tages Rücksicht nehmen.
Betroffen vom Schließungsgebot sind u.a. Diskotheken, Tanzgaststätten, Spielhallen, Videotheken und Bowlingcenter.
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