Hinweise zum Abbrennen von Osterfeuern – Umweltamt und SOD kontrollieren verstärkt
Magdeburg.
An den Ostertagen werden wieder an vielen Stellen der Stadt öffentliche oder private Brauchtumsfeuer abgebrannt. Damit dabei niemand zu Schaden kommt, sind einige Regeln zu beachten. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer und dürfen keinesfalls zur Beseitigung von pflanzlichen oder anderweitigen Abfällen genutzt werden. Das Abbrennen von Osterfeuern ist untersagt, sobald die Nachbarschaft hierdurch gefährdet oder erheblich, z.B. durch Rauch, belästigt wird. Vor und während der Ostertage werrden Umweltamt und Stadtordnungsdienst verstärkt kontrollieren.
Folgende Hinweise sind bei der Durchführung von Osterfeuern zu beachten:
1. Es darf nur trockenes, unbehandeltes Holz verbrannt werden. Besonders in diesem Jahr ist das Brennmaterial aufgrund der Witterung sehr feucht und vor dem Anzünden trocken zu lagern. Nasses Holz darf nicht mitverbrannt werden. Das Verbrennen von pflanzlichen oder anderweitigen Abfällen ist nach den Vorschriften des Abfallgesetzes unzulässig und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
2. Mit dem Aufschichten des Brennmaterials sollte frühestens zwei Wochen vor der geplanten Veranstaltung begonnen werden, um evtl. darin befindliche Tiere vor dem Verbrennen zu schützen.
3. Zum Entfachen des Feuers dürfen keine flüssigen Brennstoffe, wie Benzin oder Öl, verwendet werden.
4. Das Feuer darf nur so abgebrannt werden, dass Personen oder benachbarte Grundstücke durch Rauch oder Funkenflug nicht belästigt oder gefährdet werden. Ein geeignetes Löschmittel (z.B. Sand) muss bereit stehen.
5. Beim Verlassen ist die Feuerglut zu löschen und gegen Funkenflug mit Erde abzudecken.
6. Belästigungen der Anwohner durch ruhestörenden Lärm sind zu vermeiden.
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