
Pressemitteilungen der Stadt Borken
Alle Meldungen | Medienarchiv | E-Mail Abo | Im Pressearchiv suchen
Stadtverwaltung sucht Bewerber für Schöffenamt
Borken - 18. März 2008. Der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. nennt sie Richter ohne Robe. Und das umschreibt die anspruchsvolle Tätigkeit von Schöffen bei Gericht sehr anschaulich. Tatsächlich unterstützen Schöffen die professionellen Richter bei ihrer Urteilsfindung. Fünf Jahre dauert die Amtsperiode von Schöffen.
Die Stadt Borken bereitet derzeit ihre Kandidatenliste für die Amtszeit von 2009 bis 2013 vor. Gesucht werden acht Schöffen für das Schöffengericht beim Amtsgericht Borken und sieben Hauptschöffen für die Strafkammern des Landgerichts Münster. Weiterhin hat die Stadt elf Jugendschöffen für die Besetzung des Jugendschöffengerichtes sowie zwei für die Besetzung der Jugendstrafkammer zu benennen. Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen muss gleich viele Frauen und Männer enthalten. Insgesamt gilt, dass die Vorschlagslisten mindestens die doppelte Zahl von Personen enthalten müssen, als gewählt werden. Der Rat der Stadt Borken bzw. der Ausschuss für Jugend und Familie muss der Bewerberliste zustimmen. Die Ernennung erfolgt schließlich durch den Wahlausschuss beim Amtsgericht Borken, liegt also nicht in der Verantwortung der Stadt Borken. Die Stadtverwaltung sucht interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Borken, die gerne die verantwortungsvolle Aufgabe des Schöffenamtes übernehmen möchten. Dazu müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein: So müssen die Bewerber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 25 und nicht älter als 70 Jahre sein. Die Bewerber müssen in Borken wohnen und dürfen nicht zu einer Freiheitsstraße von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein. Auch darf keine Person vorgeschlagen werden, der ein Richter die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter abgesprochen hat. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, kommen ebenfalls nicht in Frage. Über diese Anforderungen hinaus sind persönliche Bedingungen mit dem Amt verbunden: Die Kandidaten sollten sich der Verantwortung bewusst sein, dass sie über andere Menschen urteilen, vorurteilsfrei und selbstständig sein und natürlich über die Reife verfügen, Urteile zu fällen. Sie sollten sich auch im Vorfeld Gedanken machen, ob Sie sich lieber im Jugend- oder im Erwachsenenstrafrecht engagieren möchten. Bei Jugendschöffen wird über die genannten Voraussetzungen hinaus erwartet, dass sie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind.
Wer Interesse am Schöffenamt hat, kann sich bis zum 4. April schriftlich oder telefonisch bei der Stadt Borken bewerben. Wer mehr Informationen zum Thema haben möchte, kann sich entweder im Internet unter www.schoeffen.de oder bei der Stadtverwaltung informieren. Interessenten für das Schöffenamt können sich an das Büro des Bürgermeisters (Tel. 02861-939-101) und Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen an den Fachbereich Jugend und Familie (Tel. 02861-939-292) wenden.
Pressekontakt: Stadt Borken, Pressesprecher Bernd Kemper, Tel. 02861 / 939 - 303, bernd.kemper@borken.de
Stadt Borken ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.




