Kreis Steinfurt. Das Osterfeuer hat Tradition – birgt allerdings auch Gefahren. Zahlreiche Gemeinden sehen hierfür deshalb eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht vor. Einige Kommunen haben sogar Verordnungen erlassen, wonach nur örtliche Glaubensgemeinschaften, größere Organisationen und Vereine Brauchtumsfeuer im Rahmen einer öffentlichen, für jedermann zugänglichen Veranstaltung durchführen dürfen.
Jetzt gibt auch das Umweltamt des Kreises Steinfurt Hinweise zum Umwelt- und Brandschutz, damit der gute Brauch gefahrlos gefeiert werden kann und die Allgemeinheit und Nachbarschaft nicht belästigt werden:
Zuerst ist ein geeigneter Platz festzulegen, an dem das Feuer nicht außer Kontrolle geraten kann. Ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern zu Gebäuden und Wäldern, 50 Metern zu öffentlichen Verkehrsflächen und 30 Metern zu Bäumen und Hecken ist einzuhalten, damit diese nicht durch die Hitzeentwicklung des Feuers gefährdet werden. Allzu leicht können Flächenbrände entstehen, denen zahllose Kleintiere und bereits austreibende Pflanzen zum Opfer fallen.
Was darf ins Osterfeuer? Grundsätzlich dürfen Abfälle – auch Grünabfälle – nicht verbrannt werden. Ausnahmsweise darf an den Osterfeiertagen Strauch- und Baumschnitt in das traditionelle Osterfeuer, wenn bestimmte Regeln beachtet werden. „Kunststoffe, Teerpappe, Teppichböden, Paletten, alte Bahnschwellen und Autoreifen haben in einem Osterfeuer nichts zu suchen“, so Michael Heuer von der Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises. Gleiches gilt für Verbundstoffe, die Kunststoffe enthalten (beispielsweise Möbelstücke mit beschichteten Oberflächen oder PVC-Fußbodenplatten). Das Feuer mit Benzin, Altöl oder ähnlichen Hilfsmitteln anzufachen, ist nicht nur gefährlich, sondern auch gesundheitsschädlich.
Wer diese „Fremdstoffe“ im Osterfeuer verbrennt und damit nebenbei auch unsachgemäß entsorgt, begeht nicht nur eine Umweltsünde, sondern auch eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat, die mit einem erheblichen Bußgeld geahndet werden kann.
Ebenso wichtig wie die Auswahl geeigneter Materialien für das Feuer ist die Vorbereitung und der Aufbau des Holzstoßes vor dem Abbrennen. So sollte das Holz erst 14 Tage vor dem Abbrennen zusammen getragen und am Tag der Veranstaltung umgeschichtet werden, damit die wildlebenden Kleintiere, die den Platz als Unterschlupf oder gar Brutplatz gewählt haben, in ein anderes Quartier flüchten können.
Es gibt zudem Alternativen zum Verbrennen von Grünabfällen. Wenn im Frühjahr viel Schnittgut angefallen ist, kann es auch gehäckselt oder mit einem Reisighaufen ein Lebensraum für Tiere angelegt werden. Vieles kann auch kompostiert werden, um es dem Boden zur Verbesserung wieder zuzuführen. Außerdem können Grünabfälle an vielen gemeindlichen Recycling-/Bauhöfen abgegeben werden. Der Kreis Steinfurt bietet darüber hinaus Abgabemöglichkeiten in Rheine (Firma 2M Entsorgung), Ochtrup (Firma Kockmann), Ibbenbüren (Firma Woitzel), Lengerich (Firma Lewedag) und Altenberge (Kompostwerk). Für Fragen zur Verwertung von Grünabfällen steht auch die Entsorgungsgesellschaft Steinfurt (EGST), Telefon 02505/931616, zur Verfügung.