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Osterfeuer müssen angemeldet werden
Borken - 14. März 2008. Viele Osterfeuer sind bereits aufgeschichtet und sollen zum Osterfest angezündet werden. Eine förmliche Genehmigung der Stadtverwaltung ist nicht erforderlich. Allerdings müssen die Osterfeuer dem Ordnungsamt telefonisch angezeigt werden. Eine Mitteilung über Datum, Ort und Dauer des Feuers und das Benennen eines Verantwortlichen genüge, so die Stadt in ihrer Pressemitteilung.
Aus Gründen der Sicherheit und des Umweltschutzes sollte bei diesem alten Brauch unbedingt daran gedacht werden, mögliche Schäden zu vermeiden. Reisighaufen, die schon längere Zeit lagern, werden von verschiedenen Tieren als Versteck und Nistplatz genutzt. Kaninchen, Igel, Spitzmäuse, Erdkröten und Vögel finden hier Unterschlupf. Kurz vor dem Anzünden sollte man daher den Haufen möglichst vollständig umschichten.
Bäume, Sträucher und Gebäude können durch die starke Hitzeentwicklung geschädigt werden. Bei der Wahl eines geeigneten Standortes für das Osterfeuer sollten daher ausreichende Abstände zu Gebäuden und ökologisch empfindlichen Bereichen eingehalten werden. Das Feuer sollte mindestens 100 Meter vom nächsten Gebäude entzündet werden, brennbare Materialien dürfen nicht in der Nähe der Feuerstelle gelagert werden.
Grundsätzlich ist das Verbrennen von Abfällen, auch von Grünabfällen, gesetzlich verboten. Beim Osterfeuer dürfen ausnahmsweise Grünabfälle verbrannt werden. Alle anderen Abfallstoffe, - auch Bauholz, Palettenholz oder Sperrmüll - haben auf dem Osterfeuer nichts zu suchen.
Die Stadt Borken weist darauf hin, dass die Veranstalter eines Osterfeuers für alle Schäden haften, die bei unsachgemäßem Vorgehen auftreten können. Die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit darf durch ein Osterfeuer nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden. Weitere Informationen erteilt Martina van Wesel, Tel. 02861/939-166.
Pressekontakt: Stadt Borken, Pressesprecher Bernd Kemper, Tel. 02861 / 939 - 303, bernd.kemper@borken.de
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