17. März 2008. Einer Grundstücksneuordnung der Flächen zwischen der Straße „Auedamm“ und der Fulda haben jetzt Grundstücksausschuss und Grundstückskommission durch gemeinsame Beschlüsse zugestimmt, teilte Stadtkämmerer Dr. Jürgen Barthel im städtischen Pressedienst mit. Damit werde dem lang gehegten Wunsch einiger Vereine Rechnung getragen, die Bootshausgrundstücke vom Land Hessen zu kaufen und über angrenzende Freiflächen langfristige Pachtverträge mit dem Land abzuschließen. Die Zeit dränge, da die bisherigen Verträge im Sommer auslaufen würden.
In diesem Zusammenhang erwerbe die Stadt einen etwa fünfzehn Meter breiten Streifen direkt am Ufer der Fulda, so Dr. Barthel weiter. 22 000 Quadratmeter werde die Stadt vom Land Hessen kaufen, rund 13 000 Quadratmeter von der Bundesrepublik Deutschland, da für die Neuordnung der Grundstücke auch der Erwerb der Flächen des Bundes nötig sei. Der Kaufpreis betrage insgesamt rund 230 000 Euro.
Der Stadtkämmerer betonte, der Grundstücksaufkauf durch die Stadt sei die Voraussetzung für eine Grundstücksneuordnung, die es den Vereinen jetzt ermögliche, die Grundstücke vom Land zu kaufen und zu pachten.
Grundstücksausschuss und Grundstückskommission hätten unterstrichen, dass es sich beim Erwerb des Fuldauferstreifens zum jetzigen Zeitpunkt nur um eine Bodenbevorratung handele, teilte Stadtkämmerer Dr. Barthel weiter mit. Ob, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Art bzw. Umfang ein Fuldauferweg gebaut werden könne, werde erst nach intensiven Beratungen in den dafür zuständigen städtischen Gremien entschieden. Würde die Stadt den Uferstreifen jetzt nicht erwerben, könnten neue Pachtverträge zwischen dem Land und den Vereinen mit einer Wartezeit von 20 Jahren abgeschlossen werden. Die Stadt Kassel könne erst nach dieser Zeit wieder über die öffentliche Nutzung des Uferstreifens entscheiden.
„Selbstverständlich wird die Stadt die Rudervereine weiterhin unterstützen“, meinte Dr. Barthel. Er kündigte an, dass bereits in Kürze die städtische Vermessungsstelle die notwendigen Arbeiten tun werde, um die Kauf- und Pachtflurstücke für die Schulrudervereine zu bilden. Die Vereine könnten dann mit der Hessischen Landgesellschaft, die das Land Hessen vertritt, die entsprechenden langfristigen Verträge abschließen. Auch der direkte Zugang der Vereine zur Fulda sei selbstverständlich weiter gesichert. Das Liegenschaftsamt sei beauftragt, sofort nach dem Erwerb des Eigentums durch die Stadt Kassel entsprechende unentgeltliche Gestattungsverträge mit den Vereinen abzuschließen, erläuterte Dr. Barthel.
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