18. März 2008

Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Viersen: Osterfeuer dienen nicht der Abfallentsorgung

Kreis Viersen

Ein Osterfeuer darf nicht zur Entsorgung von Abfällen benutzt werden. Das Verbot schließt auch Gartenabfälle und Pflanzenschnitt ein. Darauf weist die Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Viersen anlässlich der bevor stehenden Osterzeit hin. Nur getrocknetes und unbehandeltes Holz darf für die Osterfeuer benutzt werden.

Die generelle Erlaubnis für ein Osterfeuer wird von den jeweiligen Städten und Gemeinden erteilt. Eine vorherige Anmeldung ist deshalb erforderlich. Gestattet sind nur solche Feuer, die zweifelsfrei der Brauchtumspflege dienen.

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