18. März 2008
Kreis Viersen
Die generelle Erlaubnis für ein Osterfeuer wird von den jeweiligen Städten und Gemeinden erteilt. Eine vorherige Anmeldung ist deshalb erforderlich. Gestattet sind nur solche Feuer, die zweifelsfrei der Brauchtumspflege dienen.
www.kreis-viersen.de
Herausgeber:
Kreis Viersen - Der Landrat
Kaspar Müller-Bringmann
Pressesprecher
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Tel. 02162 / 39-1024
Fax 02162 / 39-1026
pressestelle@kreis-viersen.de
www.kreis-viersen.de