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Hochmoor-Grünland: Landkreis will Schutzgebiet prüfen


Gebiet wird zunächst durch Verordnung gesichert
18. März 2008

Leer/Rhauderfehn/Westoverledingen. - Zum Schutz erhaltenswerter Hochmoor-Grünlandbereiche in Rhauderfehn und Westoverledingen will der Landkreis Leer die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets prüfen. Einzelheiten sollen zunächst zusammen mit Vertretern der Landwirtschaft und der Gemeinden erarbeitet werden. Anschließend will Landrat Bernhard Bramlage das Ergebnis den Kreisgremien zur Entscheidung vorlegen. Die betroffenen Gebiete gehören zum Niedersächsischen Moorschutzprogramm und sind im Regionalen Raumordnungsprogramm als Vorrang- und Vorsorgegebiete für Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung ausgewiesen. Der Landkreis reagiert damit auf die „mit Sorge beobachteten zunehmenden Umbrüche von Hochmoor-Grünlandflächen in diesem Gebiet“. Hinweisen aus der Bevölkerung und konkreten Anfragen sei zu entnehmen, dass weitere Umbrüche geplant seien.

Auf Dauer könnten die erhaltenswerten Hochmoorgebiete nur durch die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet geschützt werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung. Damit bis zum Abschluss der Prüfung und des Verfahrens keine unumkehrbaren Fakten geschaffen werden, hat die Kreisverwaltung das Gebiet jetzt vorläufig sichergestellt. „Die bisher schon ausgeübte landwirtschaftliche Bodennutzung wird dadurch weder in der Art und Weise noch im Umfang eingeschränkt“, betont die Kreisverwaltung.

Die Verordnung verbietet aber vorläufig alle Maßnahmen, die die Bodenstruktur verändern. Darunter fallen vor allem Tiefumbrüche wie Tiefpflügen, Kuhlen, Übersanden sowie Veränderungen des Wasserhaushalts durch Grabenausbau und neue Drainagen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen und ist außerdem verpflichtet, den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wieder herzustellen. Auf Antrag kann der Landkreis von den Verboten Ausnahmen zulassen.

Offenbar gebe es großen Bedarf an Ackerflächen zum Anbau von Futtermitteln, vor allem aber für den zunehmenden Bedarf an Biomasse zur Energiegewinnung, stellt die Kreisverwaltung fest. Dies stehe in Konkurrenz zur standortgerechten landwirtschaftlichen Hochmoor-Grünlandbewirtschaftung und zur Hochmoor-Renaturierung. Probleme entstünden so nicht nur für die Natur, sondern auch für einheimische Grünlandbetriebe. Nach den Leitlinien der Landwirtschaftskammer Weser-Ems zur Bewertung ordnungsgemäßer Landbewirtschaftung lasse Grünland in Hochmoorbereichen keine Ackernutzung zu.

Die komplette Verordnung mit Übersichtskarte ist im Internet unter www. landkreis-leer.de im Bereich Aktuelles im „Amtsblatt Nr. 5“ abrufbar.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Dieter Backer

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