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Magdeburg, 26. März 2008
Alkoholverbot rund um den Hasselbachplatz wird bis zum 30. Juni verlängert
Stadt erlässt neue Allgemeinverfügung

Magdeburg.

Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum rund um den Hasselbachplatz ist auch nach dem 31. März zwischen 18.00 und 6.00 Uhr verboten. Auf eine Verlängerung des zum 1. Februar dieses Jahres  eingeführten Verbots verständigten sich die Stadtverwaltung und die Polizeidirektion Nord. Das Verbot und die Kontrollen von Polizei und Stadtordnungsdienst haben die Situation rund um den Platz entspannt.

 

"Die Alkoholverbot rund um den Hasselbachplatz hat sich bewährt und wird  fortgesetzt", so Magdeburgs Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung, Holger Platz. "Durch das Verbot und die regelmäßigen Kontrollen von Polizei und Stadtordnungsdienst sind Lärmbelästigungen, Verunreinigungen und die Zahl der Straftaten deutlich zurückgegangen. Die Situation rund um den Platz hat sich während der Pilotphase deutlich entspannt."

 

Insgesamt wurden in den vergangenen zwei Monaten 85 Personen wegen Alkoholkonsums vom Hasselbachplatz verwiesen. Einem Wiederholungstäter wurde ein Zwangsgeld von 200 Euro angedroht. Auch ein Blick auf die Polizeistatistik bestätigt den positiven Trend. Wurden im Februar dieses Jahres rund um den Platz insgesamt 68 Straftaten gezählt, waren es gleichen Zeitraum des Vorjahres noch 83. Vor allem die Zahl der Sachbeschädigungen und Körperverletzungen ist deutlich gesunken.

 

"Aufgrund des kurzen Betrachtungszeitraumes sollte die Statistik aber nicht überbewertet werden", betont der Beigeordnete. "Die Nagelprobe erwartet uns erst in den kommenden Monaten, wenn die Temperaturen steigen und das Wetter wieder mehr Nachtschwärmer an den Hasselbachplatz lockt."

 

Mit der Umsetzung der Alkoholverbotsverfügung hat sich auch die Sauberkeit im Bereich des Hasselbachplatzes deutlich verbessert, was Anwohner und Gewerbetreibende bestätigen. Das Müllaufkommen rund um den Platz ist um etwa 40 Prozent zurückgegangen.

 

Bei der Umsetzung der Verbotsverfügung hat sich die Kooperation von Stadtordnungsdienst und Polizei bewährt. Die Polizei kontrollierte überwiegend in eigener Verantwortung, der Stadtordnungsdienst unterstützte die Beamten dabei.

 

 

 

Die im Zuge der Einführung des Alkoholverbotes befürchtete Verdrängung in andere innerstädtische Bereiche hat sich bislang nicht bestätigt. "Wir werden aber andere Straßen und Plätze genau beobachten und entsprechenden Hinweisen von Bürgern nachgehen", so Holger Platz. "Bislang liegen uns keine verlässlichen Zahlen zu Straftaten an anderen Plätzen vor."

 

Zur Fortsetzung des Alkoholverbotes erlässt die Landeshauptstadt erneut eine Allgemeinverfügung, die vorerst bis zum 30. Juni gilt. Außerdem schließt die Stadtverwaltung mit der Polizei eine neue Vereinbarung für diesen Zeitraum ab. "Gleichzeitig werden wir mit dem Land die langfristigen rechtlichen Voraussetzungen für das Alkoholverbot prüfen, um eine eigenständige Gefahrenabwehrverordnung zu erlassen", blickt der Beigeordnete voraus.

 

 

Hintergrundinformationen

Das Alkoholverbot betrifft den Bereich zwischen der Bölschestraße (im Süden), der Hegelstraße (im Osten), der Keplerstraße und der Haeckelstraße (im Norden) sowie der Bahnhofstraße (im Westen).

 

Konkret gilt das Verbot für folgende Plätze und Straßenabschnitte: Hasselbachplatz, Breiter Weg (zwischen Hasselbachplatz und Haeckelstraße), Behringstraße, Heydeckstraße (zwischen Behringstraße und Haeckelstraße), Friedensplatz, Haeckelstraße (zwischen Otto-von-Guericke-Straße und Breitem Weg), Otto-von-Guericke-Straße (zwischen Hasselbachplatz und Haeckelstraße), Bahnhofstraße (zwischen Hallischer Straße und Keplerstraße), Einsteinstraße (zwischen Bahnhofstraße und Hegelstraße), Keplerstraße (zwischen Bahnhofstraße und Hegelstraße) Liebigstraße (zwischen Hasselbachplatz und Hegelstraße), Sternstraße (zwischen Hasselbachplatz und Bölschestraße), Bölschestraße (zwischen Sternstraße und Hegelstraße), Hallische Straße (zwischen Hasselbachplatz und Bahnhofstraße) sowie Leibnizstraße (zwischen Keplerstraße und Bölschestraße).



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Stadt Magdeburg
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