Presseinformation

Nr. 106 Steinfurt, 28. März 2008


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Wettringer Gründerstammtisch am 2. April zum Thema „Haftungsfragen bei Unternehmenskooperationen“
Chancen und Risiken werden beleuchtet

Kreis Steinfurt/Wettringen. Kooperationen mit anderen Unternehmen sind bei Existenzgründern sehr beliebt. Gelingt es doch auf diese Weise, gemeinsam größere Aufträge abzuwickeln, die ansonsten „eine Nummer zu groß“ wären. Vielen Jungunternehmern ist dabei nicht bewusst, welche haftungsrechtlichen Konsequenzen dies für sie im Einzelfall haben kann. Daher befasst sich der Wettringer Gründerstammtisch, der am Mittwoch, 2. April, 19.30 Uhr, im Hotel zur Post in Wettringen tagt, mit den Möglichkeiten und Gefahren von Unternehmenskooperationen.

 

Rechtsanwältin Dunja Abu Isbeih aus Emsdetten und Unternehmensberater Uwe Ostermann aus Ibbenbüren widmen sich in einem gemeinsamen Fachvortrag dieser Thematik. Insbesondere beleuchten sie die Voraussetzungen, unter denen eine Kooperation rechtlich als GBR angesehen wird und die damit verbundenen gesamtschuldnerischen Haftungsverpflichtungen.

 

Der Wettringer Gründerstammtisch ist eine Kooperationsveranstaltung der Gemeinde Wettringen und der Wirtschaftsförderung des Kreises Steinfurt. Er wendet sich an Existenzgründer und junge Unternehmen. Die Teilnahme ist kostenlos. Aus organisatorischen Gründen bitten die Veranstalter allerdings um eine vorherige Anmeldung bei der Wirtschaftsförderung unter 02551/692700. Hier gibt es auch weitere Informationen zu den Stammtischveranstaltungen.