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FFH-Ausweisung der Ems: Eilantrag erfolgreich


Landkreise Emsland und Leer sowie Städte Papenburg und Emden stoppen Bund und EU
31. März 2008

 

Sie empfänden Genugtuung über den Beschluss, er gebe jedoch nicht Anlass für „Triumphgefühle“, sagen die Landräte Hermann Bröring (Landkreis Emsland, CDU) und Bernhard Bramlage (Landkreis Leer, SPD) sowie Papenburgs Bürgermeister Jan-Peter Bechtluft (CDU) und sein Emder Amtskollege Oberbürgermeister Alwin Brinkmann (SPD) zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Oldenburg, dem Eilantrag der Stadt Papenburg stattzugeben. Hintergrund ist eine Klage der Stadt Papenburg beim VG gegen die Entscheidung des Bundesumweltministeriums, die Unter- und Außenems von der EU als Flora-Fauna-Habitat Gebiet (FFH-Gebiet) ausweisen zu lassen. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens ist es dem Bund nun untersagt, das Einvernehmen zur FFH-Ausweisung zu geben. Ihm bleibt, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einzulegen.

 

Das Verwaltungsgericht folgte bei der Entscheidung in allen Punkten der Argumentation der Kläger. Bei dieser Entscheidung handele es sich um den ersten Schritt in einem juristischen Verfahren, das über die ökonomisch und ökologisch ausgewogene Entwicklung der Ems als Bundeswasserstraße zu entscheiden habe, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung der betroffenen Verwaltungschefs. Bisher hätten die Fachleute der jeweiligen Umweltministerien immer dahingehend argumentiert, öffentliche wirtschaftliche und soziale Interessen hätten sich den umweltpolitischen Belangen unterzuordnen. Genau dieses beklagen die Landkreise und Städte. Sie wollen eine gleichgewichtige Berücksichtigung aller Aspekte bei der Unterschutzstellung der Unter- und Außenems. Die weitere Entwicklung der Städte Emden, Leer und Papenburg als Seehafenstädte und die damit verbundenen infrastrukturellen Maßnahmen, die Bedeutung der Meyer Werft für den Standort Papenburg sowie der bedarfsgerechte Ausbau der Ems als Seezugang für das Hafenhinterland seien in der Vergangenheit nur ungenügend berücksichtigt worden. „Dies ist unverantwortlich. Das Verwaltungsgericht hat mit seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass alle Belange und Interessen gleichermaßen von Bedeutung sind und in eine endgültige Entscheidung zur Unterschutzstellung der Ems einbezogen werden müssen“, so die betroffenen Landräte und Bürgermeister.

 

„Dem Beschluss kommt eine politisch bundesweite Bedeutung zu, denn das Verwaltungsgericht hat mit seinem Beschluss deutlich gemacht, dass auch wirtschaftliche und kommunale Belange eine Rolle spielen und es Verhandlungsspielraum bei der Schaffung des Netzes Natura 2000 gibt“, verweisen die beteiligten Landkreise und Städte auf die Tragweite dieser juristischen Entscheidung.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Jens Stöter

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