08. April 2008
Kreis Viersen
In einem ersten Schritt sollen ab Ende Mai zunächst Schafe und Ziegen geimpft werden, die Impfung der Rinder ist für Ende Juni geplant. "Im Gegensatz zu den Schafen und Ziegen werden die Rinder zweimal im Abstand von 21 bis 28 Tagen geimpft", berichtet Theißen. Zur Eindämmung der Blauzungenkrankheit gilt eine Impfpflicht für Milchvieh, Schafe und Ziegen. Die vom Land Nordrhein-Westfalen bereitgestellten Impfstoffmengen garantieren für alle Tiere eine flächendeckende Impfung. Sie wird von den praktizierenden Tierärzten im Kreis vorgenommen.
In den nächsten Tagen werden Tierärzte und Tierhalter vom Veterinäramt schriftlich über die Impfung informiert. Der Rheinische Landwirtschaftsverband lädt außerdem für Donnerstag, 10. April, 20 Uhr, zu einer Informationsveranstaltung in die Niederrheinhalle in Wesel ein. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.kreis-viersen.de.
Blauzungenkrankheit:
Die Erkrankung kann bei den Tieren ohne erkennbare Krankheitsanzeichen verlaufen. In einigen Fällen haben die Tiere aber massive Krankheitserscheinungen. Acht bis zehn Tage nach der Infektion steigt die Körpertemperatur. Die Maulschleimhäute erscheinen gerötet und schwellen an. Die Tiere speicheln stark und haben Schaum vor dem Mund. Die Zunge schwillt an, wird blau und infolge der Schwellung kann die Zunge aus dem Maul heraushängen. Im weiteren Verlauf der Krankheit zeigen sich Erosionen (Geschwüre) am so genannten Flotzmaul zwischen Naseneingang und Oberlippe und der Nasenschleimhaut. Es kommt zu eitrigem Nasenausfluss. Infolge einer Veränderung am Kronsaum der Klauen sind vermehrt Lahmheiten festzustellen. Für die Tiere mit diesen massiven klinischen Erscheinungen kann die Infektion oft tödlich enden. In diesen Fällen sollte auch eine Einschläferung in Erwägung gezogen werden.
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Theißen, Dr. Helmut
Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Kreises Viersen
Foto: Alois Müller - Kreis Viersen/Abdruck honorarfrei
Theißen, Dr. Helmut
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