11. April 2008

Jugendhilfeausschuss zum Thema Kinderbildungsgesetz: Alle drei- bis sechsjährigen Kinder bekommen einen Kindergartenplatz

Kreis Viersen

Jedes in einem Kindergarten angemeldete Kind zwischen drei uns sechs Jahren wird im Kindergartenjahr 2008/2009 im Kreis Viersen einen Kindergartenplatz erhalten. "Hier können wir den rechtlichen Anspruch erfüllen", sagte Günther Alsdorf, Leiter des Kreisjugendamtes Viersen. Für Kinder unter drei Jahren dagegen müssten die tatsächlichen Anmeldungen der Eltern abgewartet werden. "Bei den Ein- bis Zweijährigen sind wir von einem Bedarf von fünf Prozent, also 52 Plätzen, ausgegangen. Laut Anmeldelisten wurde aber für 147 Kinder dieser Altersgruppe ein Kindergartenplatz beantragt", berichtet Alsdorf.

Ähnlich sei es bei den Zwei- bis Dreijährigen: Hier stehen einem angenommenen Bedarf von 224 Plätzen 302 Kinder auf den Anmeldelisten gegenüber. Beantragt wurden von den Kindergartenträgern 248 Plätze. "Für diese Altersgruppen fehlen die Erfahrungswerte, denn KiBiz, das neue Kinderbildungsgesetz zur frühen Förderung und Bildung von Kindern, wurde ja in diesem Jahr zum ersten Mal in dieser Form durchgeführt", so Alsdorf. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für unter Dreijährige sei höher als erwartet gewesen. Jetzt müsse abgewartet werden, ob alle angemeldeten Kinder tatsächlich einen Platz beanspruchen. Doch auch wenn nicht alle Kinder unter drei Jahren einen Kindergartenplatz erhalten werden, ist ihre Betreuung gesichert: "Diese Betreuung kann dann über die Tagespflege abgedeckt werden", ist Alsdorf sicher.

Nach einer vor kurzem vorgestellten Broschüre der Bertelsmann-Stiftung besuchen in Deutschland durchschnittlich 84 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen einen Kindergarten, 76 Prozent beträgt die Besuchsquote von nicht-deutschen Kindern. "Im Kreis Viersen liegen wir bei 95 Prozent. Wir sind im Vergleich also sehr gut positioniert", so Alsdorf.

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Günther Alsdorf, Leiter des Jugendamtes des Kreises Viersen Foto: Alois Müller/Kreis Viersen - Abdruck honorarfrei
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