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Presseinformation

25. April 2008
Naturschutzgebiete in Hopsten: Verordnungen werden aktualisiert
Entwürfe liegen vom 2. Mai bis zum 2. Juni aus

Kreis Steinfurt/Hopsten. Die Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbehörde – plant, mehrere Naturschutzgebietsverordnungen für das Gemeindegebiet Hopsten zu aktualisieren und neu auszuweisen. Betroffen sind die Gebiete Wiechholz, Koffituten, Halverder Aa-Niederung, Fledder, Finkenfeld, Kreienfeld, Wehrstroot und Halverder Moor.

 

Entwürfe der aktualisierten Schutzgebietsverordnungen sowie Kartenunterlagen liegen vom 2. Mai bis zum 2. Juni beim Umweltamt des Kreises Steinfurt in Tecklenburg, Landrat-Schultz-Straße 1, und bei der Gemeindeverwaltung in Hopsten zur Einsicht aus. Während der Auslegungszeit können Eigentümer und sonstige Berechtigte Bedenken und Anregungen beim Kreis-Umweltamt äußern.

 

Bekannt gemacht wurde die öffentliche Auslegung im Amtsblatt des Kreises Steinfurt vom 25. April (www.kreis-steinfurt.de/Verwaltung/Amtsblatt). Ab diesem Datum gilt ein Veränderungsverbot nach dem Landschaftsgesetz. Weitere Infos erhalten Interessierte beim Umweltamt, Telefon 05482/ 70-3343.

 




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de