Kreis Steinfurt/Hopsten. Die Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbehörde – plant, mehrere Naturschutzgebietsverordnungen für das Gemeindegebiet Hopsten zu aktualisieren und neu auszuweisen. Betroffen sind die Gebiete Wiechholz, Koffituten, Halverder Aa-Niederung, Fledder, Finkenfeld, Kreienfeld, Wehrstroot und Halverder Moor.
Entwürfe der aktualisierten Schutzgebietsverordnungen sowie Kartenunterlagen liegen vom 2. Mai bis zum 2. Juni beim Umweltamt des Kreises Steinfurt in Tecklenburg, Landrat-Schultz-Straße 1, und bei der Gemeindeverwaltung in Hopsten zur Einsicht aus. Während der Auslegungszeit können Eigentümer und sonstige Berechtigte Bedenken und Anregungen beim Kreis-Umweltamt äußern.
Bekannt gemacht wurde die öffentliche Auslegung im Amtsblatt des Kreises Steinfurt vom 25. April (www.kreis-steinfurt.de/Verwaltung/Amtsblatt). Ab diesem Datum gilt ein Veränderungsverbot nach dem Landschaftsgesetz. Weitere Infos erhalten Interessierte beim Umweltamt, Telefon 05482/ 70-3343.