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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 28.04.2008


Häusliche Gewalt ist keine Privatsache! Runder Tisch zum Gewaltschutzgesetz zog Bilanz seiner Arbeit

Iserlohn. Am 1. Januar 2002 trat das “Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (GewSchG)" in Kraft. Mit diesem Gesetz soll der Schutz für Opfer von häuslicher Gewalt - meist sind es Frauen und Kinder - entscheidend verbessert werden.

Der Gesetzgeber rief damals alle Fachkräfte auf, sich bei dessen Umsetzung zu engagieren. Hierzu gründete sich im Frühjahr 2002 ein Arbeitskreis aus Mitarbeiterinnen der Gleichstellungsstellen der Städte Iserlohn, Hemer und Menden, des Frauenhauses Iserlohn, der Polizei sowie der Beratungsstelle für Frauen und Mädchen in Iserlohn und der Frauenberatungsstelle Hemer. Dieser Arbeitskreis bat dann im November 2002 weitere Fachleute aus unterschiedlichen Bereichen zu einem Round-Table-Gespräch. Dieser “Runde Tisch zur Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes im nördlichen Märkischen Kreis" findet seither zweimal jährlich im Iserlohner Rathaus statt. Es nehmen regelmäßig zirka zwanzig Vertreter von Polizei und Justiz, Medizin, Behörden und Beratungseinrichtungen teil.

Ziele sind:

  • die Öffentlichkeit über das Gewaltschutzgesetz zu informieren
  • die gegenseitige fachliche Vernetzung und Kooperation zu stärken
  • die Thematik über Fortbildungen und Informationen weiter zu vertiefen

In der letzten Woche traf sich der “Runde Tisch”, der vom Arbeitskreis vorbereitet und organisiert wird, zu seiner 12. Sitzung und zog eine vorläufige Bilanz der bisherigen Arbeit. In den letzten sechs Jahren wurden zahlreiche Themen behandelt: Aufklärungsaktionen über das Gewaltschutzgesetz (u. a. die Taschentuchkampagne: Keine Gewalt gegen Frauen….wir haben die Nase voll!), fachliche Unterstützung und Begleitung von Betroffenen, rechtliche Möglichkeiten und Opferentschädigung, Traumatisierung durch Gewalterfahrungen auch bei Kindern und Jugendlichen, die häusliche Gewalt erfahren, bis zum neuen Tatbestand des “stalking" und Konzepten der Täterarbeit.
Im Herbst diesen Jahres soll eine Fachtagung stattfinden, die über bundesweite Erfahrungen bei der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes informiert und daraus Verbesserungsvorschläge entwickelt.

Vieles ist noch zu tun. Auch Lehrkräfte, Ärztinnen und Ärzte, Nachbarn und Familienangehörige von Gewalt bedrohter oder betroffener Frauen und Kinder sind zum Schutz aufgerufen. Interessierte, die sich über das Gewaltschutzgesetz näher informieren möchten oder eine persönliche Beratung wünschen, können sich an die im Arbeitskreis vertretenen Einrichtungen wenden.



Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

“Runder Tisch”
Mitarbeiterinnen der Gleichstellungsstellen der Städte Iserlohn, Hemer und Menden, des Frauenhauses Iserlohn, der Polizei sowie der Beratungsstelle für Frauen und Mädchen in Iserlohn und der Frauenberatungsstelle Hemer beim jährlichen “Runden Tisch zur Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes im nördlichen Märkischen Kreis".

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