
Der Geltungsbereich der Landschaftspläne umfasst den baulichen Außenbereich und damit land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. Betroffen sind aber auch „Hobbynutzungen“ in der freien Landschaft, die sich den Kriterien der verschiedenen Schutzausweisungen stellen müssen. Die alten Schutzverordnungen wie die großen Landschaftsschutzgebiete Rothaargebirge, Homert, Arnsberger Wald und Diemelsee gelten nun nicht mehr. In Winterberg wurde auch der erste HSK-Landschaftsplan „Winterberger Hochfläche“ abgelöst.
Die Schutzbestimmungen sind allgemein verbindlich. Es empfiehlt sich daher, Vorhaben im Außenbereich (z.B. Aufforstungen, Baumaßnahmen, Aufschüttungen, Abgrabungen) von vornherein daraufhin zu prüfen, ob sie mit den Festsetzungen im Landschaftsplan übereinstimmen. In bestimmten Bereichen soll das Grünland erhalten bleiben, in Wald-Naturschutzgebieten ist für Aufforstungen heimisches Laubholz zu verwenden. Die Pläne stellen aber nicht nur einen ordnungsrechtlichen Rahmen dar, sondern enthalten auch vielfältige Informationen über regionale Besonderheiten der heimischen Kulturlandschaft.
Parzellenscharf können die Landschaftspläne unter www.hochsauerlandkreis.de oder bei der Unteren Landschaftsbehörde des Hochsauerlandkreises im Kreishaus Meschede, Steinstraße 27, Zimmer 698 (telefonische Terminabsprache unter 0291/94-1673 oder 94-1666) eingesehen werden. Außerdem halten die städtischen Bau- oder Planungsämter Ansichtsexemplare bereit. In Kürze werden die Landschaftspläne vervielfältigt und können dann als CD-Rom oder in Papierform gegen eine Schutzgebühr bei der Landschaftsbehörde angefordert werden.