Stadtgründung nach Magdeburger Recht
Kulturbeigeordneter besucht Kaunas
Magdeburg.
Magdeburgs Beigeordneter für Kultur, Schule und Sport, Dr. Rüdiger Koch, wird am kommenden Samstag in Kaunas einen Vortrag zum Magdeburger Stadtrecht halten. Anlass ist der 600. Jahrestag der Gründung der litauischen Stadt. Kaunas wurde nach Magdeburger Recht gegründet.
Den 600. Jahrestag der Stadtgründung begeht Kaunas mit einem dreitägigen Festprogramm. Eingeladen sind dazu Gäste aus vielen europäischen Städten, u.a. aus Barcelona, Odense, Kaliningrad, Riga, Charkov, Brno, Tartu und Magdeburg. Zum offiziellen Festakt am Samstag um 12.00 Uhr im Staatlichen Musiktheater wird Magdeburgs Kulturbeigeordneter einen Vortrag zum Magdeburger Recht halten.
Die Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts hat seit 2004 die Forschungen zum Magdeburger Stadtrecht insbesondere in den Staaten Mittel- und Osteuropas forciert. In diesem Zusammenhang sind zahlreiche Kontakte zu Städten und Einrichtungen in Osteuropa entstanden, die die Beziehungen zu diesen Städten vertieft haben.
Seit 2004 betreibt die Landeshauptstadt ein Forschungsprojekt unter dem Titel „Das Magdeburger Recht als Wirtschaftsfaktor in Ostmitteleuropa“. Die Initiative und Leitung der Forschungsstelle liegt in den Händen des Professors für Bürgerliches Recht, Europäische, Deutsche und Sächsische Rechtsgeschichte an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Dr. iur. Heiner Lück, der als Sekretar der Philologisch-historischen Klasse dem Präsidium der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig angehört.
Das Projekt wurde dem seit Beginn 2004 bestehenden, von Prof. Lück und dem Leipziger Slawisten und Akademiemitglied Prof. Dr. Dr. h. c. Ernst Eichler geleiteten Arbeitsvorhaben „Das sächsisch-magdeburgische Recht als kulturelles Bindeglied zwischen den Rechtsordnungen Ost- und Mitteleuropas“ an der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig zugeordnet. Flankiert werden die Leipziger und Magdeburger Forschungen durch ein internationales Netzwerk, dem u. a. Wissenschaftler in Litauen, Russland, Weißrussland, der Ukraine, der Slowakei, Ungarn, Tschechien und Polen angehören.
Die Ergebnisse dieses Forschungsvorhabens sollen schließlich dazu beizutragen, auf der Basis der einst vorhandenen rechtlichen und kulturellen Gemeinsamkeiten die heutigen Beziehungen zwischen den Ländern Ost- und Mitteleuropas auszubauen und zu festigen. Hierfür ist Magdeburg auch heute nicht nur ein besonders geeigneter, sondern von der Geschichte prädestinierter und damit unverzichtbarer Standort.
Das Magdeburger Recht
Ab 1130 entwickelt sich in Magdeburg Stadtrecht und 1188 wird es der Stadt von Erzbischof Wichmann verliehen. Das Magdeburger Stadtrecht gelangt mit dem Sachsenspiegel Eike von Repkows als Magdeburger Recht durch Rechtsverleihung nach Osteuropa.
Das Magdeburger Recht gilt als eines der bedeutendsten mittelalterlichen Stadtrechte. Es beinhaltete Regelungen zum Kaufmannsrecht, zum Ehegüter- und Erbrecht sowie zum Strafrecht. Der Magdeburger Oberhof mit seinen Schöffen fungierte Jahrhunderte als führende Instanz der Region Mitteldeutschland.
Von Braunschweig über Stendal, Goslar, Halberstadt, Halle, Leipzig bis Dresden fand das Magdeburger Recht ebenso Verbreitung wie in Prag, Leitmeritz, Warschau, Posen oder Kiew sowie in verschiedenen russischen Städten bis nach Nowgorod. Man spricht in Osteuropa von der Magdeburger Stadtrechtsfamilie. Bürger und Räte ost- und westelbischer Städte wandten sich um Hilfe bei der Rechtsprechung an den Magdeburger Schöffenstuhl.
Im Auftrag des Schöffenstuhls entsteht die ebenso verbreitete Magdeburger Schöffenchronik. Von den Rechtsverleihungen und Rechtsprechungen gehen wiederum Rückwirkungen für die Stadtentwicklung und das städtische Recht aus.
Auf den "Sachsenspiegel" aus der Zeit um 1220/1230 nimmt noch das Reichsgericht in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts Bezug. In Teilen Deutschlands zum Beispiel im Herzogtum Anhalt, bleibt der "Sachsenspiegel" bis zum 31. Dez. 1899 geltendes Recht. Ab dem 1.1.1900 trat das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft und noch im Jahre 1932 stützte das Reichsgericht in Leipzig ein Urteil auf den "Sachsenspiegel". In Kiew gilt das Magdeburger Recht bis 1857, in anderen osteuropäischen Städten bis zur Wende zum 20. Jahrhundert.
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