29. Mai 2008
Kreis Viersen
Auch die Rinder müssen geimpft werden. Für sie wird der Impfstoff am Freitag, 27. Juni, vom Hersteller an das Veterinäramt geliefert. "Für Rinderbestände sind nach der Bundesverordnung Ausnahmen von der Impfpflicht möglich", so Theißen. Der Kreis Viersen hat die Ausnahmeregelungen und die Durchführung der Impfungen in einer Allgemeinverfügung festgehalten. "Für Mastrinder und Rinder in Mutter- und Ammenkuhherden gilt die Impfpflicht nicht, auf freiwilliger Basis ist eine Impfung aber möglich und gerade für die Jungtiere auch sinnvoll", berichtet der Amtstierarzt. Studien der Veterinäruntersuchungsämter des Landes hätten gezeigt, dass die Jungtiere in den Rinderherden den geringsten Schutz durch Antikörper aufweisen. "Deshalb sind bei diesen Tieren die größten Schäden und Verluste zu erwarten", warnt der Leiter des Veterinäramtes. Bei den älteren Tieren könne davon ausgegangen werden, dass diese in den vergangenen zwei Jahren eine natürliche Infektion durch das Virus der Blauzungenkrankheit überstanden und dadurch Antikörper zum Schutz gegen eine erneute Erkrankung gebildet hätten.
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Blauzungenkrankheit:
Die Erkrankung kann bei den Tieren ohne erkennbare Krankheitsanzeichen verlaufen. In einigen Fällen haben die Tiere aber massive Krankheitserscheinungen. Acht bis zehn Tage nach der Infektion steigt die Körpertemperatur. Die Maulschleimhäute erscheinen gerötet und schwellen an. Die Tiere speicheln stark und haben Schaum vor dem Mund. Die Zunge schwillt an, wird blau und infolge der Schwellung kann die Zunge aus dem Maul heraushängen. Im weiteren Verlauf der Krankheit zeigen sich Erosionen (Geschwüre) am so genannten Flotzmaul zwischen Naseneingang und Oberlippe und der Nasenschleimhaut. Es kommt zu eitrigem Nasenausfluss. Infolge einer Veränderung am Kronsaum der Klauen sind vermehrt Lahmheiten festzustellen. Für die Tiere mit diesen massiven klinischen Erscheinungen kann die Infektion oft tödlich enden. In diesen Fällen sollte auch eine Einschläferung in Erwägung gezogen werden.
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Theißen, Dr. Helmut
Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Kreises Viersen
Foto: Alois Müller - Kreis Viersen/Abdruck honorarfrei
Theißen, Dr. Helmut
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