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Presseinformation

03. Juni 2008
Kombilohn im Kreis Steinfurt ab 1. Juli auch für private Arbeitgeber
Modell eröffnet weitere Chancen für Langzeitarbeitslose

Kreis Steinfurt. Das Kombilohn-Modell im Kreis Steinfurt wird ab dem 1. Juli auch auf private Arbeitgeber ausgeweitet. Nach einer Übergangsphase, in der ausschließlich öffentliche Arbeitgeber gefördert werden konnten, steht die Eingliederungsleistung dann grundsätzlich allen Arbeitgebern, Unternehmen und Branchen zur Verfügung.

 

Langzeitarbeitslosen Menschen soll durch diese Förderung eine weitere Chance auf Integration in den Arbeitsmarkt eröffnet werden.

 

„Der Kombilohn kann gewährt werden, wenn Arbeitgeber einerseits neue und zusätzliche Arbeitsplätze schaffen und andererseits langzeitarbeitslose Menschen mit Vermittlungshemmnissen einstellen, die voraussichtlich in den nächsten 24 Monaten ohne die Förderung nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden“, erklärt Kreisdirektor Dr. Wolfgang Ballke. Arbeitsplatzverdrängungen müssen hierbei ausgeschlossen werden.

 

Das geförderte Arbeitsverhältnis ist sozialversicherungspflichtig und wird in der Regel in Vollzeit ausgeführt. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Alleinerziehenden oder Personen, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht Vollzeit arbeiten können, werden auch Arbeitsverhältnisse mit mindestens 50 Prozent der vollen Arbeitszeit gefördert.

 

Die Tätigkeiten sind tariflich oder – wenn eine tarifliche Vergütung keine Anwendung findet - ortsüblich zu vergüten. Die Mindestlaufzeit des Arbeitsvertrages beträgt zwölf Monate. Gefördert wird das neu eingerichtete Arbeitsverhältnis in der ersten Förderphase für die Dauer von maximal 24 Monaten. Die Förderung beträgt 50 Prozent oder 75 Prozent des Arbeitgeber- Bruttolohns abzüglich der Arbeitslosenversicherung.

 

Bislang konnten über das Kombilohn-Modell bereits 156 Stellen im Kreis Steinfurt akquiriert werden. Bis Ende 2008 sollen weitere 50 Stellen entstehen.

 

Den Antrag zur Anerkennung einer Kombilohn-Stelle muss der Arbeitgeber stellen. Weitere Informationen gibt es beim Kreis Steinfurt, Telefon 02551/ 69-2443, und bei den örtlich zuständigen Arbeitsvermittlern der GAB  - Gemeinsam für Arbeit und Beschäftigung im Kreis Steinfurt AöR (www.gab-steinfurt.de/html/ansprechpartner.html).




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de