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Oberverwaltungsgericht weist Anträge zurück

04. Juni 2008

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat am 27. Mai 2008 zwei Anträge gegen die vorläufige Anordnung von Teilmaßnahmen für die Anpassung der Ems abgelehnt.

Zwei Antragsteller hatten beim Oberverwaltungsgericht beantragt, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest am 16. November 2007 angeordneten Teilmaßnahmen wiederherzustellen. Die beigeladenen Landkreise Leer und Emsland, die im Auftrag der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes die Maßnahmen durchführen, können damit die begonnenen Arbeiten fortsetzen. Die Landräte Bernhard Bramlage (Landkreis Leer) und Hermann Bröring (Landkreis Emsland) äußerten sich nach der Entscheidung des Gerichts erfreut über den Ausgang der Verfahren.

 

In den Verfahren ging es um die Auswirkungen der Maßnahmen auf einen Fischereibetrieb sowie auf ein Grundstück in Stapelmoor. In beiden Fällen stellte das OVG fest, dass die angeordneten Teilmaßnahmen die Rechte der Antragsteller nicht verletzen.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Jens Stöter

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